Neues Bundesprogramm Zusätzliche Mittel für Mehrgenerationenhäuser

Eine ältere Frau Im Rollstuhl hat ein Kleinkind auf dem Schoß. Sie liest dem Kind aus einem Buch vor
Miteinander der Generationen© Anna Haag

Durch die Aufstockung der Haushaltsmittel um jährlich 3,5 Millionen Euro können künftig nicht nur mehr Einrichtungen unterstützt werden: Ein weiteres Ziel des neuen Bundesprogramms ist es, gemeinsame Qualitätskriterien für alle Häuser zu entwickeln, zu erproben und einzuführen.

Über 100 zusätzliche Häuser fördern

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte:

"Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus vielen Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken: Hier treffen sich Jung und Alt, sie lernen voneinander, sind gemeinsam aktiv und machen sich zusammen für ihre Interessen vor Ort stark. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten."

Stärkere Ausrichtung an lokalen Bedürfnissen

Künftig sollen die Mehrgenerationenhäuser noch flexibler werden, um auf die verschiedenen demografischen Herausforderungen vor Ort reagieren und die richtigen Lösungen finden zu können. Durch enge Abstimmung mit den Kommunen sollen sich die Häuser noch stärker an die lokalen Bedürfnisse anpassen. Orientiert am Sozialraum, gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern und mit der großen Unterstützung der vielen freiwillig Engagierten werden die Mehrgenerationenhäuser ihre Erfolgsgeschichte fortschreiben.

Alle bisher geförderten Häuser werden ihre Arbeit nach dem Jahreswechsel weiterführen können. Neue Einrichtungen starten bis spätestens April 2017. Jedes Mehrgenerationenhaus erhält einen jährlichen Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro, hinzu kommen 10.000 Euro seitens der Kommune beziehungsweise des Landes.