100.000 zusätzliche Betreuungsplätze Viertes Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" gestartet

Kleinkinder sitzen mit ihrer Betreuerin am Tisch und basteln
Frühe Chancen für alle Kinder schaffen© Schoettke/BMFSFJ

Das "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" ist am 29. Juni verkündet worden und tritt damit rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Es bildet die Grundlage des vierten Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung". Mit einem Volumen von 1,126 Milliarden Euro können hierdurch 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze gefördert werden - erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

"Wir brauchen mehr Betreuungsplätze. Denn immer mehr junge Eltern möchten früher wieder in den Beruf zurückkehren, immer mehr Kinder werden geboren. Und immer mehr Eltern wissen: Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und gutes Aufwachsen. Betreuung verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Ausbau der Plätze voran. Fest steht, der Bund muss die Länder und Kommunen dabei unterstützen."

Durch die ersten beiden Investitionsprogramme "Kinderbetreuungsfinanzierung" wurden bereits mehr als 2,73 Milliarden Euro umgesetzt und auch im dritten Investitionsprogramm wird eine vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel signalisiert.

Die Entwicklung der Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren beweist, dass die Investitionen Wirkung zeigen. Seit Beginn der Investitionsprogramme im Jahr 2008 hat sich diese im bundesweiten Durchschnitt von 17,6 Prozent auf 32,7 Prozent (Stand 2016) fast verdoppelt.

Doch es besteht weiterhin ein hoher Bedarf: Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts e.V. aus dem Jahr 2015 zufolge wünschen sich 43,2 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Auch für die zu uns geflüchteten Kinder werden zusätzliche Betreuungsplätze benötigt. Hier besteht insbesondere ein Bedarf für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Qualität weiter verbessern

Neben dem quantitativen Ausbau ist die zweite große Herausforderung, die Qualität der Angebote zu verbessern.

Katarina Barley:

"Auch für die Verbesserung der Qualität der Betreuung muss der Bund eine größere finanzielle Verantwortung übernehmen. Die Zeit ist also reif für ein stärkeres Bundesengagement. Dies muss eine der zentralen Aufgaben der nächsten Bundesregierung sein."

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hatte bereits im Mai Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet, die große Unterstützung bei Fachkräften, Eltern und Trägern erfahren. Auch die Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben sich in der vergangenen Woche der Forderung nach mehr und dauerhaften Bundesmitteln für bessere Qualität angeschlossen.