Trägerkonferenz Vielfalt in Jugendfreiwilligendiensten fördern

Ein junger Mann spielt ein Tischspiel mit einem Flüchtlingsjungen
Vielfalt in Jugendfreiwilligendiensten fördern© Bildnachweis: Bertram_Hoekstra

Wie inklusiv kann oder soll das Freiwillige Soziale Jahr sein? Zur Erörterung dieser Frage sind rund 160 Personen überwiegend aus Trägern und Zentralstellen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), aber auch aus Jugendberufsagenturen und Jugendmigrationsdiensten zu einer FSJ-Trägerkonferenz zusammen gekommen. Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, eröffnete die Konferenz gemeinsam mit der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 7. Dezember in Berlin.

Im Vordergrund der Konferenz, die noch bis zum 8. Dezember geht, steht der Austausch zu Beispielen "guter Praxis", erforderlichen Maßnahmen und möglichen strategischen Allianzen.

Das Freiwillige Soziale Jahr kann insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Gesellschaft über vergleichsweise geringere Chancen verfügen, eine große Bereicherung sein. Denn es bietet Orientierung und eröffnet Möglichkeiten, in einem betreuten Rahmen Fähig- und Fertigkeiten zu entdecken. Die Freiwilligen gewinnen an Selbstbewusstsein und sie erhalten einen ersten Einblick in das Arbeitsleben.

Mehr Teilhabe für Menschen mit besonderem Förderbedarf durch das FSJ

In den über 50 Jahren hat sich das FSJ in vielerlei Hinsicht weiterentwickelt. Jugendliche oder junge Erwachsene ohne Schulabschluss, mit einer Behinderung oder einem Migrationshintergrund sind in den Jugendfreiwilligendiensten dennoch weiterhin unterrepräsentiert.

Caren Marks forderte, dies zu ändern:

"Für benachteiligte junge Menschen und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf kann ein Freiwilligendienst eine große Bereicherung sein, denn Integration fängt oft im Kleinen an. In der Nachbarschaft, bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder Familienzentrum – beim Mitmachen werden Brücken in unsere Gesellschaft gebaut. Ich bin überzeugt, dass hierbei die Freiwilligendienste eine wichtige Rolle spielen können. Und mit den zusätzlichen Mitteln für die Jugendfreiwilligendienste, die im kommenden Haushalt zur Verfügung stehen, sollten wir auch die Inklusion voranbringen – denn jeder Mensch hat ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Anerkennung. Und jeder Mensch ist mit seinen eigenen Stärken und Fähigkeiten in unserer Mitte willkommen. Das ist Inklusion."

In die gleiche Richtung zielte auch die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt:

"Es ist wichtig und richtig, dass Beeinträchtigungen von Menschen, etwa aufgrund einer Behinderung oder Benachteiligungen wegen ethnischer oder sozialer Gründe, keine Hindernisse für den Zugang zum Freiwilligen Sozialen Jahr sein dürfen. Ein inklusives FSJ entspricht voll und ganz der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit der heutigen Konferenz unterstützen und stärken wir junge Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen. Wir wollen sie motivieren, diese Chance zu nutzen, um auf diese Weise ihre eigene Persönlichkeit zu entwickeln und Erfahrungen zu sammeln."

 Caren Marks und Cornelia Rundt bei der Eröffnung der FSJ-Trägerkonferenz
Caren Marks und Cornelia Rundt bei der Eröffnung der FSJ-Trägerkonferenz© Herbert Jennerich (BAFzA)

Jugendfreiwilligendienste

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist mit dem Jugendfreiwilligendienste-Gesetz zuständig für den rechtlichen Rahmen der Jugendfreiwilligendienste. Es stellt zudem  jährlich fast 93 Millionen Euro für die pädagogische Betreuung der rund 60 Tausend jungen Menschen in einem Jugendfreiwilligendienste-Jahrgang zur Verfügung.