Corona-Pandemie Stufenweiser Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung

Ein Kind läuft in einer Kita im Freien über eine Brücke
Kitas sollen stufenweise wieder öffnen© BMFSFJ

Am 6. Mai hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder weitere Öffnungsmaßnahmen beschlossen. Gemäß des Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 27. April wird auch die Kindertagesbetreuung durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern wieder eingeführt. Dabei soll sichergestellt werden, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten regeln die Länder.

Der Beschluss der JFMK sieht einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen vor: von der Notbetreuung (1), über die jetzt eingeleitete erweiterte Notbetreuung (2), über einen eingeschränkten Regelbetrieb (3), bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb (4). Oberstes Ziel ist unverändert, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte:

"Für viele Familien sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin ein wichtiger Schritt. Erstmals gibt es eine Verständigung, dass bundesweit ab dem 11. Mai die erweiterte Notbetreuung umgesetzt wird. Der Stufenplan der Jugend- und Familienministerkonferenz und des Bundes ist dabei der Kompass, an dem sich nun alle orientieren.

Besonders freue ich mich, dass für alle Kinder am Übergang zur Vorschule oder Schule ermöglicht wird, dass sie vor der Einschulung noch in ihre Kitas gehen können. Das ist wichtig, um ihnen einen guten Abschied von ihrer Kita-Gruppe und einen gelungenen Übergang in die Grundschule zu ermöglichen.

Es ist klar, dass durch die beschlossenen Regelungen nicht alle Plätze sofort wieder verfügbar gemacht werden können. Wenn jetzt aber Hotels, Restaurants und viele andere Bereiche wieder öffnen und mehr und mehr Eltern wieder arbeiten gehen, brauchen sie auch eine Betreuung für ihre Kinder. Sonst funktioniert das Gesamtsystem nicht. Wir brauchen für alle Kinder und Eltern eine Perspektive.

Deshalb appelliere ich an die Länder, jetzt zeitnah noch im Mai Regelungen für die Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs zu treffen und konkrete Daten zu benennen, damit in absehbarer Zeit grundsätzlich alle Kinder wieder ihre Kita oder Kindertagespflege besuchen können - wenn auch mit Einschränkungen, Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz des Personals und natürlich immer unter Beachtung des Infektionsgeschehens vor Ort."

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Infektionsgeschehen weiter beobachten

Der Beschluss der JFMK und der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey legt fest, dass in jeder neuen Phase zunächst mindestens zwei Wochen lang das Infektionsgeschehen beobachtet wird. Im Fokus steht die frühkindliche Entwicklung insbesondere in Bezug auf Kinder, deren Betreuung in Folge zur Wahrung des Kinderschutzes und des Kindeswohls erforderlich ist, die einen besonderen Förderbedarf (zum Beispiel Sprachförderbedarf) haben, sowie Vorschulkinder. Weiteres Kriterium sind die besonderen Betreuungsbedarfe von Eltern, deren Tätigkeit für die Daseinsvorsorge oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit bedeutsam ist, von Alleinerziehenden sowie von Eltern, die zum Beispiel körperliche oder psychische Beeinträchtigungen haben.