Fachaustausch Schutz von Kindern mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt

Caren Marks
Caren Marks© photothek/Thomas Imo

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, hat am 19. August in Hannover am Fachaustausch "Beraten und Stärken – Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt – Eine Herausforderung an die Praxis" teilgenommen.

Die Veranstaltung wurde unter anderem von der Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen "Violetta" organisiert. Ziel war es, über die Notwendigkeit von Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu informieren und den Austausch von Fachkräften, Trägern und weiteren Interessierten zu fördern.

Kein Raum für Missbrauch

"Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist kein Einzelfall und geschieht mitten in unserer Gesellschaft. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, sind besonders schutzbedürftig", sagte Caren Marks. "Ziel muss es sein, in den Einrichtungen eine Kultur zu etablieren, in der Missbrauch keinen Raum hat."

Bereits im Jahr 2012 hatte eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums gezeigt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen jeden Alters und Geschlechts deutlich mehr Erfahrungen mit Gewalt erleiden. Auch der Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" hatte daher die Förderung von Maßnahmen empfohlen, die den Schutz von behinderten Mädchen und Jungen im Blick haben.

Modellprojekt "Beraten und Stärken"

Das Bundesfamilienministerium führt mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) seit 2015 das Modellprojekt "Beraten und Stärken" zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen, kurz "BeSt", durch. "Violetta" ist eine von bundesweit 10 kooperierenden Fachstellen, die im Rahmen des Modellprojekts Fachkräfte zum Thema Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt qualifizieren, Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise inklusive Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung von Schutzkonzepten beraten und präventive Angebote für Kinder machen.