Runder Tisch gegen Kindesmissbrauch berät Ergebnisse der Arbeitsgruppen

Runder Tisch gegen Kindesmissbrauch berät Ergebnisse der Arbeitsgruppen. Bildnachweis: picture alliance/dpa
Beratung über erste Ergebnisse der Arbeitsgruppen.

Unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesbildungsministerin Annette Schavan fand am 30. September im Bundesjustizministerium die zweite Sitzung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" statt.

An dem Treffen nahmen auch die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, sowie rund 60 Vertreter aus Politik, Kirche und Gesellschaft teil.

Die drei Bundesministerinnen legten dem Runden Tisch Sachstandsberichte der von ihnen geleiteten Arbeitsgruppen zur Beratung vor, die bei der ersten Plenumssitzung im April eingesetzt worden waren. Die Unabhängige Beauftragte stellte den Zwischenbericht zu ihrer telefonischen Anlaufstelle und die Kampagne "Sprechen hilft" vor. Darüber hinaus berichteten Vertreterinnen und Vertreter von "Wildwasser" und "Tauwetter" über den Kongress "Aus unserer Sicht", zu dem sich in Berlin Menschen getroffen hatten, denen in ihrer Kindheit und Jugend selbst sexuelle Gewalt angetan worden ist.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat aus den Beratungen am Runden Tisch bereits erste Konsequenzen gezogen: Die Ministerin will dafür sorgen, dass Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bestimmte Standards erfüllen müssen und diese zudem mit staatlicher Förderung und Finanzierung verknüpft werden. Außerdem soll die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durchgesetzt sowie die Selbstverpflichtungen der Institutionen festgelegt und eine bundesweite Fortbildungsoffensive gestartet werden.

"Die Diskussionen am Runden Tisch haben viele gute und wichtige Empfehlungen auf den Weg gebracht", sagte Kristina Schröder. "Es hat sich gezeigt: Diese gemeinsame Kraftanstrengung war richtig und notwendig. Erste Zwischenergebnisse werde ich deshalb bereits in dem Entwurf für das Bundeskinderschutzgesetz aufgreifen können. Wichtig ist mir dabei: Es darf keinen Generalverdacht gegen Ehrenamtliche geben, sondern wir wollen sie unterstützen und in die Lage versetzen, zu erkennen, wenn mit den Kindern etwas nicht stimmt."

Im Kinderschutzgesetz soll außerdem geregelt werden, dass die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für alle hauptamtlichen Mitarbeiter zur Pflicht wird. "Zudem werden wir in den nächsten vier Jahren gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. eine bundesweite Fortbildungsoffensive starten und dafür drei Millionen Euro bereitstellen. Fachkräfte, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, sollen umfassend zum Thema sexualisierte Gewalt fortgebildet werden", so Kristina Schröder.

Am 10. November wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministerinnen der Justiz, für Familie und für Bildung ein Gespräch mit Betroffenen und den Mitgliedern des Runden Tisches stattfinden, das von der Unabhängigen Beauftragten vorbereitet und moderiert wird. Die nächste Plenumssitzung des Runden Tisches findet voraussichtlich am 1. Dezember statt. Dann soll auch ein Zwischenbericht an die Bundesregierung beschlossen werden.