Positive Bilanz zur vertraulichen Geburt

Manuela Schwesig bei der Pressekonferenz zur Jahresbilanz "Vertrauliche Geburt"
Manuela Schwesig bei der Pressekonferenz zur Jahresbilanz "Vertrauliche Geburt"© Bildnachweis: BMFSFJ

Am 1. Mai 2014 trat das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft, um Schwangeren mit Wunsch nach Anonymität noch besser zu helfen. Die Bilanz fällt nach einem Jahr positiv aus.

Die Bundesregierung verbesserte das Hilfsangebot für Schwangere in Notlagen und baute es aus. Ziel der vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter wie Kinder riskanten heimlichen Geburten ohne medizinische Betreuung zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder sogar getötet werden. Auch werden die Rechte der Kinder bezüglich der Kenntnis ihrer Herkunft gesichert. Die Regelung zur vertraulichen Geburt wird angenommen: So haben bisher 95 Frauen die Möglichkeit genutzt.

"Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Die vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not. Jede Frau hat das Recht bei den Schwangerschaftsberatungsstellen anonym und beschützt Hilfe zu suchen", sagte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zum Jahrestag des Gesetzes in Berlin.

Zweistufige Beratung zur vertraulichen Geburt

Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Vertraulichkeit bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und es möglicherweise sogar aussetzen oder töten.

Kostenloses Hilfetelefon "Schwangere in Not – anonym und sicher"

2014 hat der Bund ebenfalls das kostenlose Hilfetelefon "Schwangere in Not – anonym und sicher" unter der Rufnummer 0800 40 40 020 eingerichtet. Auch hier zieht die Bundesfrauenministerin nach einem Jahr eine positive Bilanz: "Das Hilfetelefon ist genau dann erreichbar, wenn die Betroffenen es brauchen, wenn sie den Mut gefasst haben oder wenn der Gang zu einer Einrichtung vor Ort für sie eine zu große Hürde darstellt. Wir können heute sagen, dass das Hilfetelefon gut angenommen wird. Seit Mai 2014 sind dort 4200 qualifizierte Beratungsgespräche geführt worden."

Anrufende werden über die Hilfen für Schwangere informiert. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Hilfetelefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.

Angebote der Schwangerschaftsberatung bekannter machen

Das Bundesfrauenministerium möchte die Angebote der Schwangerschaftsberatung noch stärker bekanntmachen. Denn aktuelle Umfrageergebnisse belegen: Mehr als die Hälfte der Frauen (55 Prozent) wissen nicht, dass sie ein Recht auf Beratung für alle Situationen haben. Nicht nur in extremen Krisensituationen können sich Frauen und Männer in den Schwangerschaftsberatungsstellen Hilfe holen. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf anonyme Beratung durch die Fachkräfte in den 1600 regionalen Beratungsstellen. Informationen erhalten sie dort bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Sexualität und Familienplanung. Deshalb entwickelt das Bundesfrauenministerium die aktuelle Kampagne weiter, um verstärkt über die vielfältigen Möglichkeiten der Schwangerschaftsberatung zu informieren.