Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Pflegende Angehörige besser unterstützen

Dr. Franziska Giffey spricht auf der Fachtagung "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf"
Dr. Franziska Giffey auf der Fachtagung "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" © Thomas Trutschel/photothek.net

Am 17. September hat die Fachtagung "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" stattgefunden. Dabei ging es darum, wie pflegende Angehörige besser unterstützt werden können. Denn häufig sind sie dreifach belastet: Pflege kostet Zeit, sie kostet Geld, wenn die Arbeitszeit reduziert werden muss und Hilfsmittel benötigt werden, und sie kostet auch Kraft.

In ihrem Grußwort betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Die mehr als 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen haben unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Ohne sie wäre Pflege in Deutschland undenkbar. Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist daher eine wichtige Zukunftsaufgabe, das ist auch ein Ergebnis des Berichts des Unabhängigen Beirates. Deswegen prüfen wir gerade, wie ein Konzept für ein Familienpflegegeld aussehen könnte: Eine Art Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld, das den Angehörigen über einen gewissen Zeitraum mehr finanziellen Spielraum gibt und ermöglicht, dass sie weiter im Beruf bleiben können, während sie pflegen. Auch wenn eine solch große Maßnahme nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, ist es wichtig, darüber breit zu diskutieren. Bei der heutigen Fachtagung starten wir damit."

Während der Tagung beriet Dr. Franziska Giffey mit Fachleuten den ersten Bericht des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Nach vier Jahren Amtszeit hatte der Beirat dem Bundesfamilienministerium im Sommer seinen Bericht vorgelegt. Er umfasst auch Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender, berufstätiger Angehöriger.

Beirat für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er beschäftigt sich unabhängig und ehrenamtlich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, begleitet die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berät über deren Auswirkungen (§ 14 Abs. 2 Familienpflegezeitgesetz). Die Beiratsmitglieder legen dem Bundesfamilienministerium alle vier Jahre einen Bericht vor, der auch Handlungsempfehlungen aussprechen kann.

Der Beirat besteht aus 21 Mitgliedern, die sich aus Vertreterinnen oder Vertretern der fachlich betroffenen Interessenverbänden, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Wohlfahrtsverbände und der Seniorenorganisationen sowie der sozialen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung zusammensetzen. Des Weiteren gehören dem Beirat Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie, der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales sowie der kommunalen Spitzenverbände an. Die Vorsitzende des Beirats ist Prof. Christel Bienstein.