Online-Therapie für Eltern zum Thema "Belastete Schwangerschaft" vorgestellt

Am 19. September 2012 wurde in Leipzig eine neue Online-Therapie im Rahmen des vom Bundesfamilienministerium geförderten interdisziplinären Symposiums zum Thema "Die belastete Schwangerschaft - Schwere physische und psychische Probleme in der Schwangerschaft und Interventionsmöglichkeiten" einem breiten medizinisch-psychologischen Fachpublikum vorgestellt. Das Behandlungsprogramm richtet sich an Eltern, die in ihrem Alltag den Verlust ihres Kindes durch Totgeburt nicht alleine bewältigen können. 

Der Verlust eines Kindes durch Fehlgeburt, Totgeburt oder einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch stellt für die meisten Betroffenen eine massive psychische Belastung dar. Wenn die Trauer nicht adäquat verarbeitet werden kann, können schwere posttraumatische Belastungsstörungen und klinische Trauerreaktionen, die auch noch Jahre nach dem Verlust den Alltag der Betroffenen belasten, die Folge sein.

Studie über Wirksamkeit von Online-Therapie

Um den Betroffenen bei der Verlustbewältigung helfen zu können, hat die Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Leipzig in Kooperation mit den gynäkologischen Universitätskliniken Münster, Bonn, Hannover, Berlin, Tübingen und München mit Förderung des Bundesfamilienministeriums eine Studie zur Evaluierung der Wirksamkeit einer schreibbasierten Online-Therapie durchgeführt. Das Behandlungsprogramm besteht aus zehn strukturierten Schreibaufgaben, die sich über fünf Wochen erstrecken. Der Austausch mit der Therapeutin oder dem Therapeuten findet ausschließlich über E-Mail statt. Das Internet erweist sich als großflächig einsetzbare Möglichkeit, um betroffenen Eltern Informationen und Unterstützung anzubieten.

Sternenkinder: Trauernde Eltern unterstützen

Für viele trauernde Eltern stellte der bisherige Umgang mit der Fehlgeburt eine zusätzliche Belastung dar. Das Bundesfamilienministerium setzt sich daher für eine Ergänzung des Personenstandsrechts ein, das auch die Bestattung von sehr früh geborenen, nicht lebensfähigen Kindern regelt. Künftig werden Fehlgeburten mit einem Gewicht von unter 500 Gramm, die so genannten Sternenkinder, auf Wunsch der Eltern offiziell als Personen geführt. Mit einer Anzeige der Fehlgeburt beim Standesamt sind sie auch vor dem Gesetz als Eltern anerkannt. Damit erhalten die Eltern die bislang verwehrte Möglichkeit, ihr Kind bestatten und sich angemessen von ihrem Kind verabschieden und trauern zu können.