Unabhängige Kommission Öffentliche Anhörung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Manuela Schwesig vor Publikum während ihrer Rede in der Akademie der Künste in Berlin
Manuela Schwesig während ihrer Rede in der Akademie der Künste in Berlin © BMFSFJ

Zum Thema "Kindesmissbrauch im familiären Kontext" fand am 31. Januar das erste öffentliche Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs statt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig eröffnete das Hearing in der Berliner Akademie der Künste mit einem Grußwort:

"Aufarbeitung stellt einen zentralen Baustein für die Prävention sexualisierter Gewalt dar. Aufarbeitung ist eine Chance für die gesamte Gesellschaft. Sie bedarf Offenheit und Mut. Sie ist kräftezehrend. Daher bin ich sehr dankbar, dass sich diese starke Kommission auf den Weg gemacht hat, und ich unterstütze ihre Arbeit vorbehaltlos. Ich habe großen Respekt vor dem Mut der Menschen, die über ihre Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch reden. Ihre Geschichte ist wichtig, um Gesellschaft zu verändern."

Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu einer Reihe von öffentlichen Hearings der Kommission mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Unter dem Leitsatz "Geschichten, die zählen" diskutieren Betroffene, aber auch Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, sowie weitere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis über Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ziel der Hearings ist es, den gesellschaftlichen Dialog zum Thema Kindesmissbrauch zu fördern und aufgrund der Erkenntnisse Handlungsempfehlungen an die Politik und Gesellschaft zu formulieren.

Strukturen sexuellen Missbrauchs aufdecken

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission untersucht sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland - nicht nur im familiären Kontext, sondern auch in Institutionen und durch Fremdtäter. Im Zentrum der Arbeit stehen bundesweite vertrauliche Anhörungen von Menschen, die in ihrer Kindheit von sexuellem Missbrauch betroffen waren. Ziel ist es, Strukturen aufzudecken, die sexuellen Missbrauch ermöglicht haben, und die Frage zu klären, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit nicht geschehen ist. Die ersten vertraulichen Anhörungen fanden im September 2016 statt. Das Bundesfamilienministerium finanziert die Arbeit der Aufarbeitungskommission mit 1,2 Millionen Euro pro Jahr.