Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern" tritt in Kraft

Abdrücke von Kinderfüßen. Bildnachweis: BMFSFJ
Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern"

Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung ist am 15. Mai in Kraft getreten. Eltern von sogenannten "Sternenkindern" - also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden - bekommen damit die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell einen Namen und eine Existenz zu geben. Mit der Änderung des Personenstandsrechts, für die sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder besonders eingesetzt hat, wird ein würdiger Umgang mit den "Sternenkindern" ermöglicht.

"Der Aufwand ist klein, das Ergebnis für viele erschütterte Paare in Deutschland sehr bedeutend. Wir debattieren zu Recht immer wieder über die Frage, wann das menschliche Leben beginnt. Da ist es nur folgerichtig, diesem frühen Leben im Mutterleib auch beim Tod vor der Geburt einen Namen geben zu dürfen", sagte Kristina Schröder. "Wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, sagt oft sehr viel aus, wie viel Wert sie dem Leben beimisst. Bevor ich mich dieser Frage zugewandt habe, konnte ich mit dem Begriff 'Sternenkinder' nicht so richtig etwas anfangen. Ich schaue da jetzt sehr viel anders drauf und bin sehr froh, dass wir diese Neuregelung hinbekommen haben", so die Bundesfamilienministerin.

Eltern erhalten mit der Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern" die bislang verwehrte Möglichkeit, sich angemessen von ihrem Kind verabschieden und trauern zu können. Zuvor war eine Beurkundung bei Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden, nicht möglich.

Am 1. März hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz zur Neuregelung von § 31 der Personenstandsverordnung bereits am 31. Januar einstimmig beschlossen.