Neues Projekt bietet bundesweite Beratung zu Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen

Ein junger Mann und eine alte Frau im Rollstuhl sitzen an einem Tisch. Bildnachweis: BMFSFJ
Pflegebedürftige werden stärker unterstützt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und elf Verbraucherzentralen starten zum 1. Juni 2013 ein neues Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege. Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie deren Angehörigen erhalten Unterstützung bei Fragen rund um Verträge mit Betreibern von Pflegeheimen, neuen Pflegewohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sagte zum Start des neuen Projekts: "Es ist nicht immer leicht, als Verbraucher die notwendigen Informationen über die eigenen Rechte zu finden – dies gilt insbesondere auch für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Ich freue mich deshalb, dass vzbv und Verbraucherzentralen mit diesem Projekt die Betroffenen unterstützen."

Hotline für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen

Über eine Telefonhotline und  im Rahmen von Veranstaltungen und Veröffentlichungen informieren die Verbraucherzentralen und bieten individuellen Rat. Zudem übernimmt der vzbv die rechtliche Prüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen und unterstützt bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte. Das Projekt "Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe" mit einer Laufzeit von zwei Jahren wird durch das Bundesfamilienministerium gefördert.

Seit 2009 regelt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass immer noch zahlreiche Verträge Klauseln enthalten, die Verbraucher benachteiligen. Im Mittelpunkt des Projekts stehen dabei insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77 können Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen aus allen Bundesländern sowie deren Angehörige Experten der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein Fragen zu ihrem Vertrag stellen. In den kommenden zwei Jahren führen alle beteiligten Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 100 Informationsveranstaltungen und Aktionstage durch und beteiligen sich an Messen. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung werden gezielt Informationsmaterialien in leichter Sprache entwickelt.

Darüber hinaus wird der vzbv Verträge kollektivrechtlich überprüfen. Als anerkannter Verbraucherschutzverband ist er befugt, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Ziel des Projektes ist es, für mehr Rechtssicherheit und rechtskonforme Verträge am Markt der Pflegewohnangebote zu sorgen. Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind auf der Internetseite des vzbv zu finden.