Neues Online-Angebot erweitert Hilfen für schwangere Frauen in Not

Kampagnenmotiv
Hilfe für Schwangere in Not© Bildnachweis: BMFSFJ

Das Bundesfamilienministerium erweitert das Hilfespektrum für schwangere Frauen in besonderen Konfliktlagen: Neben dem Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" können Schwangere in Notsituationen auf der Internetseite zur Vertraulichen Geburt ab sofort die Beratung auch per E-Mail und Chat in Anspruch nehmen.

"Wenn Frauen schwanger sind, Hilfe und Unterstützung benötigen - aber anonym bleiben wollen - ermöglichen wir ihnen verschiedene Wege zu unserem Hilfe- und Beratungssystem: Mit dem Hilfetelefon oder im persönlichen Gespräch - und nun auch per Email oder im Live-Internetchat mit einer qualifizierten Beraterin", erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dazu.

Bereits rund 50.000 Zugriffe seit Mai 2014

Seit 1. Mai 2014 stehen unter www.geburt-vertraulich.de Hilfsangebote und Informationen zur vertraulichen Geburt, Beratungsstellen vor Ort und zum Hilfetelefon zur Verfügung. Schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch erhalten dort eine umfassende, an ihrer individuellen Notsituation orientierte Beratung. Inzwischen wurde das Internetangebot über 50.000 Mal aufgerufen.

Mittels Suchfunktion nach Ort oder Postleitzahl können Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort einfach und schnell gefunden werden. Nun bietet die Internetseite zusätzlich eine Online-Beratung. Schwangere Frauen können jetzt auch per E-Mail und im Einzel-Chat von speziell geschulten Fachkräften eine Erstberatung erhalten. Bei Bedarf wird an eine qualifizierte Beratungsstelle vermittelt. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Hilfetelefon konnte bereits mehr als 2000 Anruferinnen helfen

Das Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" ist unter der Rufnummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Schwangere Frauen erhalten dort eine kostenlose qualifizierte Erstberatung und auf Wunsch eine Vermittlung an Beratungsstellen vor Ort. Im ersten halben Jahr konnte rund 2000 Anruferinnen mit einer qualifizierten Erstberatung und Vermittlung geholfen werden.

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Zu den neuen gesetzlichen Regelungen, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten sind, gehört auch die vertrauliche Geburt. Auf Wunsch kann das Kind medizinisch betreut geboren werden, ohne dass die Mutter ihre Identität preisgeben muss. Dabei wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung berücksichtigt. Hierzu dient ein Herkunftsnachweis, den das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres einsehen kann.
Inzwischen sind schon 45 Herkunftsnachweise für vertraulich geborene Kinder eingegangen.