Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" Neue Website informiert über Fördermöglichkeiten

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Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"© BMFSFJ

Am 30. Juli ist eine neue Website des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" online gegangen. Sie dient als zentrale Informationsplattform für Interessierte und macht aktuelle Entwicklungen und Projekte des Förderprogramms für die Öffentlichkeit sichtbar. Wer einen Antrag auf Förderung stellen möchte, bekommt dort Informationen zum Programm sowie Antworten auf Fragen zum Zuwendungsverfahren. Neben wichtigen Dokumenten zum Förderverfahren finden sich hier auch Kontaktdaten der einzubeziehenden Stellen, Informationen über die zuständige Bundesservicestelle und zu Grundlagen der Förderung.

Das Bundesförderprogramm

Ziel des Bundesförderprogramms ist es, dass der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hilfesystems unterstützt und den Ausbau und die Erprobung neuer Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder anschiebt. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen sollen ausgebaut und besser ausgestattet werden und der Zugang zum Hilfesystem soll erleichtert werden.

Am 18. Februar 2020 ist die Förderrichtlinie für den Bauförderteil des Programms in Kraft getreten, am 20. April die Förderleitlinie für den innovativen Projektförderteil. Insgesamt stellt der Bund in den kommenden vier Jahren 120 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.