Neu ab 2015: Das ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit

Eine junge Familie sitzt zusammen. Vater, Mutter und die beiden Kinder strahlen und spielen mit Legosteinen.
Familie und Beruf können durch das ElterngeldPlus besser miteinander vereinbart werden© Bildnachweis: BMFSFJ

Das Elterngeld gehört zu den wichtigsten familienpolitischen Geldleistungen in Deutschland. Es hilft den Familien, ihre wirtschaftliche Existenz in den Monaten nach der Geburt eines Kindes zu sichern und unterstützt sie dabei, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Mit dem neuen ElterngeldPlus können Mütter und Väter Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit künftig noch besser miteinander kombinieren und an ihre Bedürfnisse anpassen. Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, bekommen länger finanzielle Unterstützung und gewinnen so Zeit für die Familie. Auch die Elternzeit kann künftig noch flexibler gestaltet werden.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Neun von zehn Frauen und Männern zwischen 20 und 39 Jahren finden heute, dass Mütter und Väter sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern sollen. 81 Prozent sehen beide Partner für das Familieneinkommen in der Verantwortung und wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben in Familie und Beruf.

Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus und zur Elternzeit, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, knüpfen an diese Wünsche an. Das ElterngeldPlus unterstützt Eltern, die in Teilzeit arbeiten.  Eltern erhalten ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des bisherigen Elterngeldes, aber doppelt so lange. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So werden Eltern länger gefördert,  können Elterngeldbudgets besser ausgeschöpft und mehr Zeit in der Familie verbracht werden.

Partnerschaftsbonus: Wer gemeinsam betreut, profitiert

Zusammen mit dem ElterngeldPlus wird auch der Partnerschaftsbonus eingeführt, der die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben unterstützt. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils  für vier weitere Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende bekommen ebenfalls vier weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Flexiblere Elternzeit

Auch die Elternzeit ist flexibler geworden: Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können sie allerdings 24 Monate statt bisher nur zwölf zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes beanspruchen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht mehr notwendig. Jedoch muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden, die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher.

Beide Elternteile können ihre Elternzeit zudem in je drei statt wie früher zwei Abschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann einen dritten Elternzeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, sofern der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Möchten Eltern innerhalb der Elternzeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten, kann der Arbeitgeber die Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Zustimmung des Arbeitgebers gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt wird.