Netzwerktreffen Mit neuen Partnern geflüchtete Menschen besser vor Gewalt schützen

Gruppenbild mit Katarina Barley und Partnerinnen und Partnern der Bundesinitiative
Dr. Katarina Barley mit Partnerinnen und Partnern der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" © Jörg Farys/Die.Projektoren

Anlässlich eines großen Netzwerktreffens aller Partnerinnen und Partner der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" haben Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die für Deutschland zuständige UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino am 12. September die neuen Partnerinnen und Partner der Initiative begrüßt.

Mittlerweile haben sich 37 national wie international tätige Verbände und Organisationen der Bundesinitiative angeschlossen. Alle eint das Ziel, den Gewaltschutz in den Unterkünften kontinuierlich zu verbessern und in einem nächsten Schritt die Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in der Gesellschaft zu unterstützen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

"In weniger als einem Jahr ist es uns gelungen, den Schutz von tausenden Geflüchteten, darunter insbesondere Kindern und Frauen, deutlich zu verbessern. Dies war nur durch die Entwicklung von Schutzstandards und dem Einsatz von Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in Flüchtlingsunterkünften möglich."

Bis Ende 2017 werden in rund 100 Unterkünften entsprechende Schutzkonzepte eingeführt sein. Die Stellen der Gewaltschutzkoordinatoren werden vom Bundesfamilienministerium finanziert. UNICEF schult die Koordinatoren sowie Einrichtungsleitungen und unterstützt sie beim Erstellen und Weiterentwickeln eigener, auf die jeweilige Unterkunft zugeschnittener Schutzkonzepte.

"Kinder und andere besonders gefährdete Personengruppen brauchen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin dringend Schutz und starke Fürsprecher. Deshalb freue ich mich sehr, dass unsere gemeinsame Initiative weitere Partner dazugewinnen konnte, die sich mit uns für den Schutz und die Rechte von geflüchteten Menschen in Deutschland einsetzen", betonte Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response - Germany, UNICEF.

Zweite Auflage der Mindeststandards veröffentlicht

Bereits am 20. Juni 2017 wurde die zweite Auflage der Mindeststandards veröffentlicht. In diese flossen die Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften sowie Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe ein. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung zusätzliche Kapitel zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTIQ*-Geflüchtete sowie für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt waren mehr als 30 Organisationen und 138 geflüchtete Menschen an der Überarbeitung beteiligt. Die zweite Auflage der "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" steht zum Herunterladen bereit.

Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.