Mehr Schutz durch Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften

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Schutz- und Hilfsmaßnahmen in Unterkünften benötigen Standards© Bildnachweis: UNICEF/Gilberston VII Photo

Unter dem Dach der Bundesinitiative "Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften" haben das Bundesfamilienministerium und das Kinderhilfswerk UNICEF gemeinsam mit einem breiten Netzwerk aus Partnerinnen und Partnern Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet.

Diese Mindeststandards wurden am 27. Juli veröffentlicht und bilden erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

Schutzkonzepte regelmäßig überprüfen

"Wir müssen alles dafür tun, damit Kinder, Jugendliche und Frauen in den Flüchtlingsunterkünften geschützt sind und sich sicher fühlen. Ich danke allen Partnern dafür, dass wir für diesen Schutz jetzt ganz praktische Anforderungen formuliert haben, die alle Unterkünfte einhalten sollten", sagte Manuela Schwesig. "Darüber hinaus halte ich eine bundesgesetzliche Regelung für erforderlich, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung genau solcher Schutzkonzepte verpflichtet. Dazu sind wir in guten Gesprächen mit den Bundesländern."

Gemeinsame Expertise für mehr Schutz

Die Mindeststandards sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkunft gelten und erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen bis hin zum Risikomanagement bei Gewalt- und Gefährdungssituationen und dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Bei der Entwicklung der Mindeststandards floss das nationale Erfahrungswissen aller beteiligten Organisationen und die internationale Expertise von UNICEF, Plan International Deutschland und Save the Children ein. Fachlich beteiligt waren die Arbeiterwohlfahrt, der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband e.V., das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, DITIB - Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion, die Frauenhauskoordinierung, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention sowie der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs.