Menschen mit Hilfebedarf Manuela Schwesig ist Ehrenmitglied des Hauses der Begegnung e.V.

Manuela Schwesig, Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Manuela Schwesig© Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist am 13. Mai zum Ehrenmitglied des Hauses der Begegnung e. V. in Schwerin ernannt worden. Anlass war die Festveranstaltung des Vereins zum 20-jährigen Gründungsjubiläum.

"Das Haus der Begegnung steht mitten in der Gesellschaft, mitten im Leben der Menschen, die hier Rat und ein offenes Ohr finden. Der Verein ermöglicht Begegnungen, die das Leben lebenswerter machen und fördert Inklusion im Sinne von selbstverständlicher Gemeinsamkeit. Sie alle leisten wichtige Arbeit", sagte Manuela Schwesig und dankte den anwesenden Vereinsmitgliedern.

Haus der Begegnungen e.V.

Das Haus der Begegnung wurde im Frühjahr 1996 geschaffen als ein Ort, der zu künstlerischem und kulturellem Austausch anregt und gleichzeitig Beratungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit Hilfebedarf beherbergt. Heute bietet das Haus eine große Vielfalt an Beratungsangeboten unter einem Dach: 18.000 Menschen pro Jahr nutzen den Verein als einen festen Bestandteil der sozialen Infrastruktur Schwerins. Inzwischen haben sich ein Kompetenzzentrum für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung, der Kreisverband der Lebenshilfe und der Deutsche Kinderschutzbund im Haus der Begegnungen angesiedelt.

"In Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen heißt es, dass der leichte Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die Gemeinschaft dient und Einsamkeit und Ausgrenzung verhindert. Genau diese gemeindenahen Unterstützungsdienste finden Menschen mit und ohne Behinderungen im Haus der Begegnung", betonte Manuela Schwesig.

Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention

Die VN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem Jahr 2009 in Deutschland verbindlich. Ziel der VN-Konvention ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Das Bundesfamilienministerium greift diese Anregung mit einem Aktionsplan auf und gestaltet damit aktiv den Weg von der Integration zur Inklusion.