Manuela Schwesig eröffnet Monitoring-Stelle zur VN-Kinderrechtskonvention

Manuela Schwesig, Claudia Kittel und Beate Rudolf halten eine Lupe mit der Aufschrift "Kinderrechte"
Manuela Schwesig mit Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle, und Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte© Bildnachweis: DIMR/Hermann Bredehorst

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am 17. November im Deutschen Institut für Menschenrechte die neue Monitoring-Stelle zur VN-Kinderrechtskonvention eröffnet.

"Kinderrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind Kinderrechte", erklärte Manuela Schwesig vor dem ersten Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18. November. "Alle Kinder und alle Erwachsenen müssen die Kinderrechte kennen, damit sie richtig wirken können. Die Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, die gleichen Rechte! Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle mache ich mich dafür stark, diese Rechte bekannt zu machen und durchzusetzen."

Stelle überwacht Umsetzung der Kinderrechtskonvention

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat 2015 das Deutsche Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, beauftragt, die Umsetzung der Konvention zu untersuchen und zu überwachen. Dafür hat das Institut die Monitoring-Stelle zur VN-Kinderrechtskonvention eingerichtet.

Die Monitoring-Stelle wird in ihrer Aufbauphase bis Juni 2017

  • den Umsetzungsstand der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland untersuchen und – wo nötig – geeignete Methoden zur Informationsgewinnung entwickeln,
  • Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Kinderrechte identifizieren (auf Grundlage gezielter Analysen der Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen),
  • einen Beitrag dazu leisten, dass Kinderrechte in Deutschland bei Kindern und den für sie zuständigen Stellen bekannter werden und angewendet werden,
  • Kriterien zur Bewertung  der Umsetzung der Kinderrechte entwickeln, um künftig politische Maßnahmen (inklusive der Anwendung von Gesetzen) aus kinderrechtlicher Perspektive zu beurteilen,
  • Gesetzgebung und Politik bei politischen Entscheidungsprozessen beraten und Überzeugungsarbeit leisten durch Beteiligung an politischen Diskussionen und am fachlichen Diskurs.

Empfehlung der Vereinten Nationen

Seit 1992 hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen das Fehlen einer zentralen Monitoring-Stelle zur VN-Kinderrechtskonvention mehrfach kritisiert und Deutschland zuletzt im Februar 2014 empfohlen, eine solche Stelle in Deutschland zu schaffen.