Tarifverträge Lohngerechtigkeit verbessern

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig spricht bei der Betriebsrätekonferenz der Gewerkschaft für Nahrung Genuss Gaststätten
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig spricht bei der Betriebsrätekonferenz der Gewerkschaft für Nahrung Genuss Gaststätten© Bildnachweis: BMFSFJ

Am 30. Juni hat Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig die Betriebsrätekonferenz der Gewerkschaft für Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) besucht. Die Konferenz fand unter dem Titel "Da fehlt doch was! -Betriebsräte für gleiche Bezahlung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit!" statt. Im Mittelpunkt stand das Thema Entgeltgerechtigkeit in Betrieben und bei Tarifverhandlungen.

"Wir wissen, dass die Lohnlücke in Betrieben wo Tarifverträge gelten und Betriebsräte mitbestimmen, deutlich kleiner ist - aber auch hier gibt es Potenzial für Lohndiskriminierung", sagte Manuela Schwesig. Dahinter stecke kein böser Wille, sondern die Beharrungskraft alter Strukturen, in denen Tätigkeiten in der Produktion häufig höher bewertet wurden, als Tätigkeiten in Verkauf und Verwaltung. "Traditionelle Männerberufe werden unbewusst und ungewollt höher bewertet als traditionelle Frauenberufe. Es ist gut, dass die NGG dem jetzt konsequent nachgeht, zusammen mit den Betriebsräten. Die Lohnlücke ist keine private Entscheidung. Die Lohnlücke hat etwas mit verkrusteten Strukturen zu tun, die wir aufbrechen müssen um die Gleichstellung von Frauen und Männer zu erreichen", so Manuela Schwesig.

Die NGG hat zur Erreichung von Entgeltgleichheit in der Tarif- und Betriebspolitik einen Prozess angeschoben, der die kontinuierliche Überprüfung von Tarifverträgen und ihre Umsetzung in den Betrieben nachhaltig etabliert. Dazu gehört insbesondere die Anwendung des Prüfinstrumentes "eg-check.de".

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Das Bundesfamilienministerium arbeitet daran, die geschlechterbasierte Lohnungleichheit zu verringern. Im Dezember 2015 hat das Bundesministerium einen Referentenentwurf zur Lohngerechtigkeit vorgelegt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass große Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten zukünftig über ihre Aktivitäten zur Sicherung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer berichten sollen. Mit einem individuellen Auskunftsanspruch wird mehr Transparenz für die Beschäftigten geschaffen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter soll das Recht haben, zu erfahren, nach welchen Kriterien die eigene Tätigkeit eingestuft wird. Unternehmen werden zudem aufgefordert, in eigener Verantwortung und mit Hilfe verbindlicher Verfahren Entgeltungleichheit aufzuspüren und gegebenenfalls Entgeltdiskriminierung gemeinsam mit den betrieblichen Interessenvertretungen und den Beschäftigten zu beseitigen.

eg-check untersucht ungleiche Vergütung im Unternehmen

Der eg-check ist ein Instrument, das im Jahr 2010 von Expertinnen und Experten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurde und der Aufdeckung sowie der Beseitigung von Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts dient. Unternehmen können damit konkrete Ursachen der Ungleichbehandlungen aufzeigen sowie das finanzielle Ausmaß der Benachteiligungen berechnen. Ein dreistufiger Test untersucht alle Vergütungsbestandteile der Projektteilnehmer. Die Analyse umfasst direkte statistische Vergleiche, die Untersuchung von entgeltrelevanten Regelungen sowie eine direkte Gegenüberstellung der Vergütung eines weiblichen und eines männlichen Beschäftigten.