Kristina Schröder beruft Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht der Bundesregierung

Kristina Schröder und Mitglieder der Altenberichtskommission vor einer Stellwand. Bildquelle: BMFSFJ
Kristina Schröder und Mitglieder der Altenberichtskommission

Am 26. November hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zehn Expertinnen und Experten zum Mitglied der Siebten Altenberichtskommission der Bundesregierung berufen. Der Auftrag an die Sachverständigenkommission steht unter der Überschrift: "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften".

"Das lokale Umfeld hat für den Lebensalltag älterer Menschen eine besondere Bedeutung, denn kommunale Infrastruktur und soziale Netzwerke bestimmen maßgeblich die Qualität des Lebens im Alter mit", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Durch den demografischen Wandel findet kommunale Politik für ältere Menschen unter sich verändernden Bedingungen statt. Alterung der Gesellschaft, Veränderung von Familienstrukturen und auch die Binnenmigration stellen die Kommunen insoweit vor neue Herausforderungen."

Folgende Expertinnen und Experten wurden als Mitglied der Siebten Altenberichtskommission berufen:

  • Prof. Dr. Andreas Kruse, Heidelberg (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Monika Alisch, Fulda
  • Prof. Dr. Rolf G. Heinze, Bochum
  • Prof. Dr. jur. Thomas Klie, Freiburg
  • Prof. Dr. Susanne Kümpers, Fulda
  • Prof. Dipl. Ing. Elke Pahl-Weber, Berlin
  • Wilhelm Schmidt, Berlin
  • Dr. Wolfgang Schuster, Stuttgart
  • Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Berlin
  • Prof. Dr. med. Kerstin Wessig, Darmstadt

Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen

Der Siebte Altenbericht soll bis 2015 fertig gestellt werden und konkrete Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen enthalten, um den vielfältigen Lebenslagen älterer Menschen zu begegnen und zu möglichst selbstbestimmten Leben im Alter beizutragen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altenberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen.

Altenbericht der Bundesregierung

Die Altenberichterstattung geht zurück auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994, der der Bundesregierung aufgibt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.