Start des Interessenbekundungsverfahrens Koordinationsstellen für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften

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Schutz- und Hilfsmaßnahmen in Unterkünften benötigen Standards© Bildnachweis: UNICEF/Gilberston VII Photo

Die im Juni vom Bundesfamilien­ministerium und UNICEF gemeinsam ins Leben gerufene Bundesinitiative zum "Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlings­unterkünften", mit der zunächst 25 Flüchtlingsunterkünfte durch Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert wurden, wird um 75 Projekte erweitert. Hierzu können sich freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft bis zum 10. Februar 2017 am Interessenbekundungsverfahren beteiligen.

"Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, ist unsere Pflicht. Wir dürfen den Schutz der Schwächsten nicht aus den Augen verlieren. Ich freue mich deshalb, dass wir unsere Bundesinitiative mit UNICEF in Flüchtlingsunterkünften erweitern und die Zahl der Koordinatorenstellen vervierfachen", so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Zu den Aufgaben der Koordinatorenstelle für Gewaltschutz gehört, dass sie zusammen mit der Unterkunftsleitung Schutzkonzepte in den Flüchtlingsunterkünften entwickelt und umsetzt. Sie ist zudem Ansprechpartner für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter, für Beratungsstellen und Frauenhäuser und kooperiert eng mit ihnen sowie den örtlichen Polizeidienststellen.

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren informieren die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft über ihre Rechte und die Hilfs- und Unterstützungsangebote und sind auch die Kontaktstelle für die in den Einrichtungen Tätigen. So gehört die Etablierung von Beratungsstrukturen, die Vermittlung zu lokalen Hilfestrukturen (zum Beispiel Frauenhäuser) und Regelangeboten (zum Beispiel Kitas, Schulen) ebenso zu ihrem Zuständigkeitsreich wie regelmäßige Schulungen der in der Einrichtung tätigen Personen (inklusive der ehrenamtlich Tätigen). Die Kosten für die Schulungen werden vom Bundesfamilienministerium übernommen.

Auf der Website www.gewaltschutz-gu.de finden sich weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren. 

Mehr Schutz durch Mindeststandards

Das Bundesfamilienministerium fördert jede Koordinatorenstelle mit 40.000 Euro pro Jahr. Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli von UNICEF, dem Bundesfamilienministerium und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards.

Sollten für die Sicherstellung von menschenwürdigen und sicheren Rahmenbedingungen, etwa zur Einrichtung kinderfreundlicher Räume, bauliche Schutzmaßnahmen notwendig sein, können die geförderten Flüchtlingsunterkünfte hierfür vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.