Kita-Ausbau: Investition in die Zukunft Deutschlands

Manuela Schwesig im Deutschen Bundestag, Bildnachweis: Deutscher Bundestag
Manuela Schwesig im Deutschen Bundestag© Bildnachweis: Deutscher Bundestag

Anlässlich der zweiten und dritten Lesung zum geplanten Kita-Gesetz hat Manuela Schwesig am 4. Dezember im Bundestag erneut für den geplanten Kita-Ausbau geworben: "Der Kita-Ausbau ist eine Investition in die frühkindliche Bildung, in die Armutsvermeidung und in Vereinbarkeit von Beruf und Familie".

"Wir haben bisher zu wenig über Qualität geredet. Und vor allem haben wir zu wenig miteinander über Qualität geredet. Bund und Länder haben deshalb einen Qualitätsdialog vereinbart", so Manuela Schwesig weiter.

Fachministerinnen und Fachminister legen Qualitätsziele fest

Schon im November hatten sich die Bundesfamilienministerin und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder auf einer Konferenz zur frühen Bildung auf einen Prozess zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesbetreuung geeinigt. Wichtige Bereiche, für die konkrete Qualitätsziele verabredet werden sollen, wurden in einem entsprechenden Communiqué festgehalten.

Mit dem Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung  investiert der Bund nicht nur in den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, sondern setzt auch einen Schwerpunkt auf die Qualität in der Kindertagesbetreuung. So werden explizit Ausstattungsinvestitionen gefördert, die der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen. Auch die sprachliche Bildung wird im Gesetzentwurf ausdrücklich als  Förderziel genannt.

Investitionen bringen Kita-Ausbau voran

Mit dem geplanten dritten Investitionsprogramm wird den Ländern in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro für mehr Investitionen in den Betreuungsplatzausbau für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt.  

Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosen um nochmals weitere 100 Millionen Euro. Zusammen mit den bereits laufenden Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung" wird sich der Bund an den Betriebskosten der Kitas mit insgesamt 5,95 Milliarden Euro und ab 2015 dauerhaft jährlich mit 845 Millionen Euro und von 2018 bis 2019 mit 945 Millionen Euro beteiligen.

Nach der zweiten Abstimmung im Bundesrat am 19. Dezember soll das Gesetz am 01. Januar 2015 in Kraft treten.