Kinder von Geringverdienern profitieren von Bildungs- und Teilhabeleistungen

Drei Kinder stehen im Kreis und lachen in die Kamera. Foto: istock
Plus für Kinder

Ein wichtiges Plus für Kinder: Rückwirkend zum 1. Januar werden die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder von Geringverdienern in Kraft treten. Kinder von Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, profitieren nun ebenfalls von den Leistungen wie Kinder im Sozialgesetzbuch (SGB)-II-Bezug. Hierfür hatte sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder stark gemacht. Nach der Einigung im Vermittlungsverfahren haben am 25. Februar auch Bundestag und Bundesrat dem Bildungs- und Teilhabepaket zugestimmt.

"Ich freue mich, dass mehr als 2 Millionen Kinder aus Hartz IV- und Geringverdienerfamilien die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Sie halte die Lösung für einen guten Kompromiss. "Damit unterstützen wir vor allem die ärmeren Familien. Die Chancen der Kinder werden so spürbar verbessert." Nun sei es wichtig, dass die Leistungen auch wirklich bei den Kindern ankommen. "Ich habe Vertrauen in die Kommunen, dass sie die großen Erwartungen erfüllen, sie sind für die Durchführung verantwortlich", betonte Kristina Schröder.

Zukünftig können etwa 460.000 Kinder in Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, die folgenden Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge,

  • mehrtägige Klassenfahrten,

  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,

  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule,

  • angemessene Lernförderung,

  • einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie

  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Familien mit geringem Einkommen bei der Förderung ihrer Kinder unterstützen

Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht teilweise aus Geld- und teilweise aus Sachleistungen. Die Bundesregierung kommt damit den Wünschen von Müttern und Vätern mit geringem Einkommen nach, die ihre Kinder bestmöglich unterstützen möchten. Das Bildungspaket eröffnet ihnen nun die Chance, ihren Kindern die Teilhabe an Ausflügen, Förderkursen oder Sportvereinen zu ermöglichen. Weitere Sachleistungen stellen sicher, dass die Kinder individuell gefördert werden.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen werden von den Kommunen erbracht. Damit werden die vorhandenen Strukturen und Kompetenzen vor Ort genutzt, die eine bürgernahe Umsetzung des neuen Bildungs- und Teilhabepakets gewährleisten. Familienministerin Kristina Schröder betonte diesbezüglich: "Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass über die Bildungs- und Teilhabeleistungen vor Ort entschieden wird, nämlich dort, wo man die Familien und auch die Anbieter dieser Leistungen gut kennt. Wichtig ist jetzt: viel Leistung, wenig Bürokratie."

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden rückwirkend zum 1. Januar gewährt. Für Kinder im Kinderzuschlag und im Wohngeld sind die Leistungen bei den zuständigen kommunalen Trägern vor Ort zu beantragen. Bis die zuständigen Behörden von den Ländern errichtet sind, kann der Antrag bereits jetzt bei den örtlichen zuständigen Familienkassen eingereicht werden. Für Kinder im SGB II ist der Antrag beim zuständigen Jobcenter zu stellen.