Corona-Pandemie KfW-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen startet

Eine Gruppe von Kindern und Müttern spannt ein Tuch auf.
Gemeinnützige Organisationen haben gerade in der Corona-Pandemie eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft. Mit einem Sonderkreditprogramm und weiteren Maßnahmen spannt die Bundesregierung einen Schutzschirm© BMFSFJ

Damit die unter der Corona-Pandemie leidenden gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen zahlungsfähig bleiben, hat der Bund ein Sonderkreditprogramm aufgelegt. Das Programm läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Landesförderinstitute. In Bayern ist das Kreditprogramm bereits gestartet: Gemeinnützige Organisationen können dort ab sofort bei ihren Hausbanken Anträge auf Darlehen zu sehr günstigen Konditionen stellen. Weitere Länder werden in Kürze folgen.

Bund stellt 1 Milliarde für Kredite bereit 

Mit dem Sonderkreditprogramm stellt der Bund den landeseigenen Förderinstituten (LFI) eine Milliarde Euro über die KfW zur Verfügung, damit sie die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigen können. Die teilnehmenden LFI wiederum stellen die Kredite den gemeinnützigen Organisationen in der Regel über die Hausbanken zur Verfügung. In einzelnen Ländern ist vorgesehen, dass die Organisationen die Anträge direkt beim jeweiligen LFI stellen.

Der Bund übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos für die einzelnen Kredite. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln die Hausbanken zu insgesamt 100 Prozent vom Ausfallrisiko für die entsprechenden Kredite entlasten.

Konditionen und Höchstbetrag

Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen ohne Besicherung und ohne eigene Risikoprüfung zu sehr günstigen Konditionen (Zinssatz maximal 1,5 Prozent per annum). Ermöglicht werden auch zwei tilgungsfreie Anfangsjahre und eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Der Höchstbetrag für Kredite liegt bei 800.000 Euro. Profitieren können zum Beispiel Jugendherbergen und Werkstätten für behinderte Menschen.

Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Durch gut verzahnte Hilfsmaßnahmen will die Bundesregierung die Existenz gemeinnütziger Organisationen sichern. Das Sonderkreditprogramm ist dabei ein wichtiger Baustein. Darüber hinaus können gemeinnützige Organisationen Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen für die Monate Juni bis August beantragen. Ein Anschlussprogramm für gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe ist zurzeit in Arbeit. Dafür stehen weitere 100 Millionen Euro im Jahr 2020 zur Verfügung.