Kabinett beschließt neues Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2011 das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. "Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem deutlich besseren Kinderschutz in unserem Land erreicht", erklärte Kristina Schröder. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder durch Prävention und Intervention besser vor Vernachlässigung und Gewalt zu schützen.

"Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz knüpfen wir ein starkes und dichtes Netz, um Kinder künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigung zu schützen. Wir setzen dabei gleichermaßen auf Intervention und Prävention", sagte die Bundesfamilienministerin. "Deshalb hat dieses Gesetz seinen Namen auch wirklich verdient. An die Adresse der Kritiker sage ich dabei ganz deutlich: Es gibt keinen Kinderschutz zum Nulltarif", betonte Kristina Schröder.

Wesentlich sind dabei die Stärkung von Familien durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder, eine Stärkung der Leistungen von (Familien-) Hebammen sowie verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.

Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes

Das Gesetz wird die rechtliche Grundlage dafür schaffen, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen oder zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, darunter Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei, werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.

Das Bundesfamilienministerium wird für die Stärkung der Leistungen von (Familien-) Hebammen ab 2012 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Durch das neue Gesetz wird das so genannte "Jugendamts-Hopping" erschwert oder verhindert. Des Weiteren soll der Hausbesuch zur Pflicht werden - allerdings nur dann, wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.

Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe

Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft.

Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder Psychologen) soll außerdem Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt schaffen, wenn gewichtige Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Zudem müssen alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnisvorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.

Das Bundeskinderschutzgesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.