Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe von Manuela Schwesig und Hermann Gröhe

Manuela Schwesig und Hermann Gröhe zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe
Manuela Schwesig und Hermann Gröhe zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe© Bildnachweis: BMFSFJ

Das Bundeskabinett hat am 13. Januar den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen.

Zusammenführung der drei Pflegeberufe

Dass die Menschen immer älter werden, stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Sicherung einer guten Pflegeversorgung ist deshalb eine wichtige Aufgabe der nächsten Jahre. Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, soll deshalb eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung geboten werden, die ein breites Spektrum an Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet.

Dazu sollen die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Der neue Pflegeberuf wird damit zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland - und mit über 133.000 Auszubildenden in einem bundesweit vom Fachkräftemangel geprägten Bereich von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.

Aufwertung eines wertvollen Berufs

"Der Pflegeberuf ist ein verantwortungsvoller Beruf, der Achtung und Wertschätzung verdient. Wir werden älter und es werden immer mehr gute Fachkräfte gebraucht, um eine gute Pflege zu sichern. Leider wird die Arbeit am Menschen aber immer noch weniger wertgeschätzt als die Arbeit an Maschinen. Deshalb wird es ein neues Pflegeberufsgesetz geben, das auf eine angemessene Ausbildungsvergütung setzt und das Schulgeld abschafft", erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Das ist ein wichtiges Signal zur Aufwertung eines Berufs, in dem noch immer überwiegend Frauen tätig sind, und damit auch ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit."

Neue Pflegeausbildung für breit aufgestelltes Personal

Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie den Veränderungen in den Versorgungsstrukturen wandeln sich auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal. In den Krankenhäusern steigt der Anteil von älteren Menschen und Menschen mit Demenz, in den Pflegeheimen nimmt der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner zu. Der ambulante Pflegebereich wird immer wichtiger und ist in besonderer Weise auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll daher auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Durch das im Rahmen der Reform eingeführte neue Finanzierungssystem sollen die finanziellen Lasten gerecht auf ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen verteilt und damit Wettbewerbsnachteile ausbildender Betriebe vermieden werden.

Pflegeausbildung an der Hochschule

Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung, zu der ein Zugang nicht nur mit einem mittleren Schulabschluss, sondern auch mit Hauptschulabschluss bei Vorliegen weiterer Qualifikationen sowie mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung möglich ist, sieht der Gesetzentwurf eine bundesgesetzliche Grundlage für eine hochschulische Pflegeausbildung vor. Damit wird die Attraktivität der neuen Ausbildung für alle Schulabgänger gestärkt und den vorhandenen Pflegekräften werden neue Karrieremöglichkeiten eröffnet.

Das Gesetz soll 2016 verabschiedet werden, der erste Ausbildungsjahrgang kann Anfang 2018 starten. Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe wird hierdurch hinreichend Zeit eingeräumt, sich auf die neue Ausbildung einstellen zu können.

Aufgrund des in der Pflege und insbesondere in der Altenpflege bestehenden bundesweiten Fachkräftemangels soll die für diesen Bereich eingeführte Möglichkeit einer dreijährigen Umschulungsförderung bis zum Start der neuen Pflegeausbildung in einem gesonderten Verfahren verlängert werden. Sie ist Teil der "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege".