Kabinett beschließt Asylpaket II

Kleines Mädchen isst Kuchen am Tisch
Den Schutz in Flüchtlingsunterkünften verbessern© Bildnachweis: BMFSFJ

Das Bundeskabinett hat am 3. Februar das Asylpaket II beschlossen. Es sieht unter anderem den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften vor.

Schutz von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften

Wer in Flüchtlingsunterkünften Kinder und Jugendliche betreut, muss künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Mit dieser Regelung ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Personen, die durch Gewalt- oder Sexualdelikte aufgefallen sind, von einer hauptamtlichen oder regelmäßig ehrenamtlichen Tätigkeit in Flüchtlingsunterkünften ausgeschlossen werden.

"Es ist notwendig und wichtig, dass nun gesetzlich festgeschrieben wird, dass Personen, die in Unterkünften in der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen", sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek.

Die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes hatte gezeigt, dass es sinnvoll und wirksam ist, von Menschen ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen, die Kinder und Jugendliche betreuen. In der Kinder-und Jugendhilfe wurden seit Einführung der Vorlagepflicht der erweiterten Führungszeugnisse jedes Jahr etwa 100 Menschen mit einschlägigen Vorbelastungen von Tätigkeiten ausgeschlossen. Auch hat diese Vorlagepflicht einen nicht zu unterschätzenden generalpräventiven Effekt. Aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes ist darüber hinaus bekannt, dass ehrenamtlich engagierte Menschen ganz überwiegend Verständnis dafür haben, ein Führungszeugnis vorlegen zu müssen.

Bereits am 14. Dezember 2015 stellte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ein Schutzkonzept für besonders schutzbedürftige Menschen vor.