Interessenbekundungsverfahren zur Förderung innovativer Projekte der Kinder- und Jugendhilfe gestartet

Das Bundesfamilienministerium ruft alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf, sich mit innovativen Konzepten und Projektideen an einem Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen, um damit die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik durch praxisnahe Beiträge weiter zu fördern.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik ist es von erheblichem Interesse des Bundes, dass eine ganzheitliche und sektorenübergreifende Jugendpolitik gestaltet wird. Die Interessen und Belange junger Menschen sollen dabei im Zentrum stehen. Das Bundesfamilienministerium will deshalb durch einen Innovationsfonds im Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes innovative und praxisnahe Projekte fördern. Es sollen Impulse in den Handlungsfeldern der Politischen Bildung, der Kulturellen Bildung, der Jugendverbandsarbeit, der Internationalen Jugendarbeit und  der Jugendsozialarbeit gesetzt werden und neue Herangehensweisen in der Jugendpolitik und Jugendarbeit mit Hilfe konkreter Projekte weiter verbreitet werden.

Für die einzelnen Handlungsfelder sind jeweils inhaltliche Schwerpunkte ausgewiesen, die im Aufruf zur Interessenbekundung benannt und in den jeweiligen programmspezifischen Formblättern weiter ausgeführt werden. Geförderte Projekte müssen sich an diesen Schwerpunkten orientieren.

Das Interessenbekundungsverfahren endet am 20. Februar 2014.

Rückfragen zum Interessenbekundungsverfahren richten Sie bitte ausschließlich per Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de.