Kinder- und Jugendschutz Hinsehen und Hilfe holen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch

Dr. Franziska Giffey hält die Broschüre "Mutig fragen - besonnen handeln" in den Händen
Dr. Franziska Giffey mit der Broschüre "Mutig fragen - besonnen handeln" © BMFSFJ

In Münster haben Ermittler der Polizei einen neuen Fall von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch aufgedeckt. Elf mutmaßliche Täter eines Netzwerks sollen Kinder jahrelang missbraucht, die Taten gefilmt und verbreitet haben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Das sind abscheuliche Taten, bei denen niemand ermessen kann, welch furchtbares Leid diese Kinder erfahren haben. Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft noch wachsamer sind, um frühzeitig Missbrauch erkennen und wirksam dagegen vorgehen zu können. Zum Schutz von Kindern braucht es ein aufmerksames Umfeld, das hinschaut und Hilfe organisiert. Wir müssen davon ausgehen, dass in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder betroffen sind. Das können wir nicht akzeptieren. Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist ein furchtbares Verbrechen, das aufs Schärfste verfolgt werden muss. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, die diese Taten aufgedeckt haben und jetzt die schwierigen weiteren Ermittlungen übernehmen."

Entschieden gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorgehen

Gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, und Partnern von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft setzt sich das Bundesfamilienministerium seit Jahren für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ein. Fachberatungsstellen, die aufklären und beraten, werden gestärkt. Der Ende 2019 gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ins Leben gerufene "Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" wird bis Sommer 2021 konkrete Ziele und Schritte zur Umsetzung vorlegen, um sexuellen Missbrauch dauerhaft zu bekämpfen.

Die anstehende Reform des Kinder- und Jugendhilferechts im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) soll außerdem den Kinderschutz weiter verbessern, zum Beispiel mit der Schaffung von Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche. Außerdem soll der Gesetzentwurf für ein modernes Jugendmedienschutzgesetz im kommenden Herbst im Kabinett beschlossen werden. Anbieter sollen darin unter anderem zu altersgerechten Angeboten, wirksamen Schutzkonzepten sowie effektiven Melde- und Beschwerdeverfahren verpflichtet werden.

Bei Verdacht: nicht zögern und Unterstützung holen

Menschen, die den Verdacht haben, dass ein Kind sexuell missbraucht wird, sollten nicht zögern, sondern sich Beratung oder Hilfe holen. Das gilt nicht nur für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern für alle Menschen, die mit Kindern zu tun haben.

Was Mütter und Väter, aber auch Angehörige und Fachkräfte bei einem Verdacht tun können, erklärt die Broschüre "Mutig fragen - besonnen handeln" des Bundesfamilienministeriums, die vor Kurzem in neuer Auflage erschienen ist. Sie zeigt außerdem, wie Kinder gestärkt und vor sexuellem Missbrauch geschützt werden können.

Kostenfrei, anonym und bundesweit erreichbar ist außerdem das "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch". Unter 0800 22 55 530 finden Betroffene von sexueller Gewalt, Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, Fachkräfte und alle Interessierten kompetente Beratung. Menschen, die Entlastung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein "komisches Gefühl" haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten, können das Hilfetelefon während seiner Sprechzeiten montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr erreichen.