Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt von Kirchen unterstützt

Mädchen auf Spielplatz
Opfer von sexuellem Missbrauch bekommen Unterstützung© BMFSFJ

Die katholische und die evangelische Kirche beteiligen sich am "Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt". Am 6. Dezember unterzeichneten Vertreter beider Kirchen eine Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" mit dem Bund. "Die Kirchen leisten damit neben ihren finanziellen Hilfen einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung des Leids der Betroffenen", betonte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium.

Mit der Unterzeichnung der "Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum ergänzenden Hilfesystem" sind die katholische und die evangelische Kirche die ersten Institutionen, die sich am Ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich beteiligen.

"Ich freue mich, dass die Verhandlungen zur Beteiligung der Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem nun zu diesem positiven Abschluss geführt haben. Dieser Schritt hat für die Betroffenen eine große Bedeutung. Ich appelliere nun auch an die anderen Institutionen, insbesondere an die, die am Runden Tisch vertreten waren, dem Beispiel der Kirchen zu folgen und ihrerseits Verantwortung für die Linderung dieses Leids zu übernehmen", so Lutz Stroppe.

Die Kirchen erfüllen mit der Beteiligung einen zentralen Punkt des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch, der in seinem Abschlussbericht die Errichtung eines gemeinsamen Hilfesystems von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen für die Betroffenen gefordert hatte.

Runder Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch"

Um die Opfer von Kindesmissbrauch zu unterstützen und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen vorzubeugen, wurde im März 2010 ein Runder Tisch eingerichtet. Der Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" hat am 30. November 2011 in seinem Abschlussbericht eine Vielzahl von Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und für immaterielle und materielle Hilfen für von sexuellem Missbrauch Betroffene beschlossen.

Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich

Als erster Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt wurde der vom Bund mit 50 Millionen Euro ausgestattete "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) zum 1. Mai 2013 gestartet. Mittlerweile hat sich Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 1,03 Millionen Euro beteiligt und auch Bayern hat seine Bereitschaft angezeigt, in den Fonds einzuzahlen. Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen bis zum 30. April 2016 die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.