Vertrauliche Geburt Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley
Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley bei der Vorstellung des Evaluationsberichts© BMFSFJ

Das Bundeskabinett hat am 12. Juli den Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley betonte:

"Durch die gut zugänglichen Angebote erreichen wir viele Frauen, die sonst den Weg in die Beratungsstellen vielleicht nicht gefunden hätten. Vor allem das Hilfetelefon "Schwangere in Not" und die Online-Angebote erleichtern vielen den Schritt in die Beratung. Ich freue mich, dass der von uns stark forcierte Ausbau der Hilfen dazu geführt hat, dass das Hilfesystem gut angenommen wird. Und ich freue mich, dass sich 60 Prozent der Frauen, die wir erreicht haben, für eine Lösung im Sinne des Kindes entschieden haben."

16.000 Gespräche geführt

Über 16.000 Gespräche wurden seit Mai 2014 durch qualifizierte Beraterinnen des Hilfetelefons mit schwangeren Frauen in Not und deren Umfeld geführt. Die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, erläuterte:

"Gemeinsam mit den Frauen loten wir aus, welche Wege es gibt und welche Unterstützung sie brauchen, wenn sie nicht mehr weiter wissen. Und wir ermutigen die Frauen, eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort aufzusuchen, damit sie im persönlichen Kontakt einen Ausweg aus der Krise finden."

Neben dem Hilfeangebot bietet das Gesetz Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine rechtssichere Alternative. Vertrauliche Geburt bedeutet: Die Mutter bleibt anonym, ihre Identität wird aber in einem sicher aufbewahrten Herkunftsnachweis festgehalten. So kann das Kind seine Abstammung erfahren, wenn es 16 Jahre alt ist.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley:

"Das ist eine gute Lösung für Mutter und Kind. Beide werden bei der Geburt medizinisch betreut und das Kind kann später erfahren, woher es kommt. Wir haben das übergeordnete Ziel des Gesetzes erreicht: Viele betroffene Frauen haben sich statt einer anonymen oder vertraulichen Geburt für ein Leben mit dem Kind oder eine Adoptionsfreigabe entschieden. Die Hilfe kommt an."

Hilfetelefon rund um die Uhr erreichbar

Das Hilfetelefon "Schwangere in Not" ist rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40 020 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei, vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.