Zwischenbilanz Gute-KiTa-Gesetz sorgt für mehr Qualität und weniger Gebühren

Dr. Franziska Giffey vor einer blauen Wand und Aufstellern zum Gute-Kita-Gesetz
Dr. Franziska Giffey zieht bei der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes eine Zwischenbilanz© BMFSFJ

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der KiTas und investiert dafür bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in frühkindliche Bildung: ein Meilenstein auf dem Weg zu besserer Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung.

Acht Bundesländer haben ihren "Gute-KiTa-Vertrag" bereits unterzeichnet: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen, Niedersachen, Brandenburg, das Saarland und Bremen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey war zu jeder Unterzeichnung in das jeweilige Bundesland gereist, um sich darüber zu informieren, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. Im Laufe des Herbstes werden alle Länder mit dem Bund ihre Verträge abgeschlossen haben.

Dr. Franziska Giffey:

"Die Hälfte der Gute-KiTa-Verträge ist unterzeichnet und es zeigt sich: Das Gesetz greift, die Länder investieren in mehr Qualität und weniger Gebühren, je nach Bedarf im jeweiligen Land. Rund 75 Prozent der bislang vertraglich verplanten Mittel gehen in die Verbesserung der Qualität, rund 25 Prozent der Mittel werden für mehr Teilhabe, das heißt für weniger Gebühren eingesetzt. Der Fokus vieler Bundesländer liegt auf der Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Sieben Länder haben sich dafür entschieden, einen Teil ihrer Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz dafür zu nutzen, Kinder von mehr Erzieherinnen und Erziehern betreuen zu lassen. So bekommt jedes Kind eine bessere Betreuung. Mit unserer Fachkräfteoffensive unterstützen wir vom Bund die Länder zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz dabei, mehr Fachpersonal für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und im Beruf zu halten. Ich freue mich sehr, dass das Gute-KiTa-Gesetz von den Ländern mit so viel Engagement umgesetzt wird und dass viele Länder zusätzlich mehr Landesmittel zur Verfügung stellen werden. So schaffen wir gemeinsam einen großen Schritt nach vorne. Dass Kinder schon früh gefördert und gut betreut werden, ist eine nationale Zukunftsaufgabe, die nur gemeinsam zu bewältigen ist. Dazu passt auch, dass die Bundesregierung im Rahmen der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse entschieden hat, auch nach 2022 weiter seine Verantwortung für die frühkindliche Bildung wahrzunehmen."

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie das Land die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Qualitätsverbesserung steht im Vordergrund

Der überwiegende Teil der Mittel fließt in die Qualitätsverbesserung: Die Länder investieren bei der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes vor allem in die Qualität der KiTas. Ein Fokus liegt in vielen Bundesländern dabei auf einem guten Betreuungsschlüssel: Sieben Länder haben sich bislang dafür entschieden, die Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz dafür zu nutzen, Kinder von mehr Erzieherinnen und Erziehern betreuen zu lassen.

Zusätzlich nutzen Länder Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz, um Kindern aus Familien mit kleineren Einkommen Zugang zu guter frühkindlicher Bildung zu ermöglichen, indem sie die KiTa-Gebühren deckeln oder gänzlich abschaffen.

Welches Land welche Maßnahmen umsetzt, ist auf einer interaktiven Deutschland-Karte einsehbar.