Gleichstellung ist ein Wirtschaftsfaktor

Manuela Schwesig besichtigt das Siemens-Gerätewerk in Erlangen
Manuela Schwesig besichtigt das Siemens-Gerätewerk in Erlangen© Bildnachweis: BMFSFJ

In den Führungsetagen deutscher Unternehmen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Mit dem geplanten Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen soll sich das ändern. "Gleichstellung ist ein entscheidendes Zukunftsthema unserer Gesellschaft und auch ein wirtschaftlich wichtiger Faktor", betonte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig anlässlich ihres Besuchs im Siemens-Gerätewerk in Erlangen am 21. August.

Im Gespräch mit den Beschäftigten und der Leitung des Werkes informierte sich Manuela Schwesig über die Situation von Frauen in technischen Ausbildungs- und Studiengängen und über die Maßnahmen des Unternehmens für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. "Ich freue mich, dass die Gleichstellung im Beruf auch bei Siemens ein aktuelles Thema ist. Das hat das Unternehmen mit einem breiten Angebot familienfreundlicher Maßnahmen belegt. Es gehört damit zu den attraktiven Arbeitgebern und spricht gerade auch Frauen an, die sich für technische Berufe interessieren", sagte die Bundesfrauenministerin.

"Gleichstellung im Beruf geht darüber allerdings noch hinaus. Frauen müssen auch bei Führungspositionen gleichberechtigte Teilhabe erreichen. Wir brauchen eine gesetzliche Quotenregelung", erklärte Manuela Schwesig.

Noch immer zu wenig Frauen in Chefetagen

Von über 2.000 Aufsichtsratsmitgliedern der 200 größten Unternehmen in Deutschland sind nur 325 weiblich, und neben knapp 900 Männern sitzen lediglich 40 Frauen in den Vorständen. Die vielen Diskussionen, Modelle und Vereinbarungen der letzten Jahre haben die Unterrepräsentanz von Frauen nicht beseitigen können. Daher haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium einen gemeinsames Gesetzesentwurf für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen vorgelegt, der gegenwärtig in der Bundesregierung abgestimmt wird.

Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen geplant

Das Gesetz wird aus drei Elementen bestehen. Erstens werden die etwa 110 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen verpflichtet, bei der Neubesetzung ihrer Aufsichtsräte ab dem Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent zu erfüllen.

Zweitens müssen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, sich ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Die Zielvorgaben sind jeweils für den Aufsichtsrat, für den Vorstand und die beiden obersten Management-Ebenen festzulegen. Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt dann: Sie dürfen nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen und müssen Fortschritte regelmäßig veröffentlichen. Das heißt: Die Unternehmen setzen sich Ziele und Quoten entsprechend der Situation in ihrer Branche und aufgrund ihrer individuellen Leistungsfähigkeit. Sie werden nicht überfordert, sondern gefordert. Und sie müssen sich einem Wettbewerb stellen. Die Veröffentlichung der Fortschritte zeigt, wo die Unternehmen stehen.

Drittens sollen Unternehmen mit Bundesbeteiligung und der öffentlich Dienst mit gutem Beispiel voran gehen. Daher werden das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 und das Bundesgremienbesetzungsgesetz von 1994 modernisiert und fortentwickelt.

Ein höherer Anteil von Frauen in Führungspositionen wird einen positiven Einfluss auf die Kultur im jeweiligen Unternehmen haben, was allen Beschäftigten zugute kommen wird.