Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege tritt in Kraft

Das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege ist am 18. März im Bundesgesetzblatt bekanntgemachtworden und tritt entsprechend seinen Bestimmungen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ab dem 19. März 2013 gelten damit die geänderten Regelungen im Altenpflegegesetz und im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch.

Inhalte des Gesetzes

Gegenstand der gesetzlichen Regelungen sind der Ausbau der bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung im Bereich der Altenpflege sowie die erneute, auf drei Jahre befristete Vollfinanzierung auch von nicht verkürzbaren beruflichen Weiterbildungen durch die Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcenter. Die Vollfinanzierung gilt für Eintritte in die Ausbildung zur Altenpflegerin beziehungsweise zum Altenpfleger, die zwischen dem 1. April 2013 und dem 31. März 2016 erfolgen.

Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege

Mit dem Gesetz werden zentrale Verpflichtungen des Bundes aus der am 13. Dezember 2012 von Bund, Ländern und Verbänden unterzeichneten "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" erfüllt. In diesem ersten bundesweiten Ausbildungspakt haben Bund, Länder und Verbände neben vielfältigen weiteren Maßnahmen vereinbart, die Zahl der Auszubildenden zur Altenpflegefachkraft während der Laufzeit der Offensive stufenweise um jährlich 10 Prozent zu steigern und bis zu 4.000 Pflegehelferinnen und -helfer zur Fachkraft nach zu qualifizieren.