Gesetz zum besseren Schutz von Flüchtlingskindern

Manuela Schwesig spricht vor dem Bundestag über die Situation ausländischer Kinder und Jugendlicher
Manuela Schwesig spricht vor dem Bundestag über die Situation ausländischer Kinder und Jugendlicher© Bildnachweis: Deutscher Bundestag

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher am 16. Oktober gebilligt. Ziel ist es, die Situation junger Flüchtlinge deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Die Regelung soll bereits zum 1. November 2015 in Kraft treten.

Am Tag zuvor hatte der Bundestag den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf abschließend beraten und beschlossen. Dabei betonte Manuela Schwesig: "Mit diesem Gesetz sichern und verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die als Flüchtlinge zu uns kommen. Wir denken von den Kindern her, die alleine aus ihren Heimatländern geflüchtet sind und deshalb unsere Hilfe und Unterstützung brauchen."

Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder

Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Zugleich wird das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch bekommen auch 16- und 17-Jährige für das komplexe Asylverfahren eine gesetzliche Vertreterin  oder einen gesetzlichen Vertreter und werden nicht länger wie Erwachsene behandelt.

Das Gesetz stellt außerdem klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben, das heißt sie können beispielsweise eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen.

Besonderer Schutz für Kinder und Jugendliche

"Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse in Deutschland geben und auch keinen Kinderschutz erster und zweiter Klasse. Kinder und Jugendliche brauchen unsere besondere Hilfe und Unterstützung. Das gilt gerade für jene, die ohne Familie zu uns kommen",  so die Bundesfamilienministerin.

Im Hinblick auf den Kinderschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen erklärte Manuela Schwesig: "Wir müssen auch hier noch weitere Maßnahmen ergreifen. Es ist wichtig, dass Flüchtlingskinder und Jugendliche in den Unterkünften besser vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden können. Auch das müssen wir jetzt schnell gesetzlich umsetzen."

Willkommen bei Freunden 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt "Willkommen bei Freunden". Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, trägt ganz konkret dazu bei, die Lebenssituation von jungen Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern. Es wird nicht nur eine Willkommenskultur in Deutschland befördern, sondern es unterstützt auch die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, indem unter anderem folgende Angebote gemacht werden:

  • Beratungsangebote für Jugendämter und gegebenenfalls weitere Ämter der Kommunalverwaltung
  • Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
  • Qualifizierungsangebote
  • Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote

Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, Initiativen und Ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.