Gesetz Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern

Die Adoptionsvermittlung für Kinder aus dem In- und Ausland regelt das Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern - kurz: Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG). Regelungen zu nationalen und internationalen Adoptionsvermittlungsstellen und der Rolle der Landesjugendämter sind darin ebenso zu finden wie zur Adoptionspflege und der Adoptionsbegleitung.

Im Hinblick auf die Internationale Adoptionsvermittlung sind der Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. 2001 II S. 1034) (Adoptionsübereinkommen) und die Bestimmungen des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950) zu beachten.