Für mehr Lohngerechtigkeit: Transparenz schaffen

Manuela Schwesig unterhält sich mit einer technischen Mitarbeiterin der Berliner Wasserbetriebe
Manuela Schwesig besucht die Berliner Wasserbetriebe© Bildnachweis: BWB/ Markus Wächter

Am 19. März hat sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) über betriebliche Lösungen für mehr Lohngerechtigkeit informiert. Das Unternehmen setzt bereits jetzt Maßnahmen für transparentere Lohnstrukturen und Bewertungsverfahren um.

"Eine moderne Wirtschaft braucht die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Frauen müssen darauf vertrauen können, dass sie fair bezahlt werden. Daher möchte ich ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. Darüber hinaus möchte ich mit den Tarifparteien überlegen wie Tätigkeiten in Tarifverträgen gerechter bewertet werden können", sagte die Bundesfamilienministerin bei ihrem Rundgang durch die Unternehmenszentrale der Berliner Wasserbetriebe in Berlin.

Lohnungerechtigkeiten aufzeigen und beseitigen

Neben vielen Vereinbarkeitsangeboten haben die BWB den von der Hans-Böckler-Stiftung entwickelten Entgeltgleichheits-Check durchgeführt, der dabei hilft, Entgeltdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts aufzudecken und zu beseitigen.

"Die Berliner Wasserbetriebe sind Vorbild dafür, dass Transparenz und Lohngerechtigkeit den Unternehmen nutzen: Faire Löhne sind Teil eines nachhaltigen Personalmanagements und helfen, gerade weibliche Fachkräfte zu binden und Mitarbeiter zu motivieren", so Manuela Schwesig weiter.

Mit dem Vorstandsvorsitzenden Jörg Simon und der Personalvorständin Kerstin Oster sprach die Bundesfamilienministerin auch über Maßnahmen zur fairen Vergütung und darüber, wie man qualifizierte Fachkräfte rekrutiert und bindet.

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Transparente Lohnstrukturen und Bewertungsverfahren in Unternehmen sind eine Voraussetzung, um die Lohnlücke zu verringern und zur Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt beizutragen. Daher arbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit an gesetzlichen Regelungen zur Lohngerechtigkeit.

Mit dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit soll mehr Transparenz geschaffen werden, indem große Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten in ihrem Lagebericht zukünftig über ihre Aktivitäten zur Sicherung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer berichten sollen.

Mit einem individuellen Auskunftsanspruch wird darüber hinaus mehr Transparenz für die Beschäftigten geschaffen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter soll das Recht haben, zu erfahren, nach welchen Kriterien ihre oder seine Tätigkeit wie eingestuft wird.

Unternehmen werden zudem aufgefordert, in eigener Verantwortung und mit Hilfe verbindlicher Verfahren Entgeltungleichheit aufzuspüren und gegebenenfalls Entgeltdiskriminierung gemeinsam mit den betrieblichen Interessenvertretungen und den Beschäftigten zu beseitigen.