Gleichgeschlechtliche Lebensweisen Forschung belegt: Kinder wachsen bei gleichgeschlechtlichen Paaren ebenso gut auf

Partnerinnen mit ihrer Tochter
Mit Inkrafttreten der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Eheleute gemeinschaftlich ein Kind adoptieren© Bildnachweis: Judith Affolter

Das vom Bundesfamilienministerium im Jahr 2015 beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) eingerichtete Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) hat im Rahmen seiner Untersuchungen das Thema der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare behandelt. Das Ergebnis ist eindeutig: Nationale und internationale Forschungsbefunde, die im Dossier "Adoptionen in Deutschland" dargestellt werden, kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass sich Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, mindestens ebenso gut entwickeln wie Kinder mit einem gemischtgeschlechtlichen Elternpaar.

Untersucht wurden verschiedene Bereiche der kindlichen Entwicklung, zum Beispiel die Beziehung zu den Eltern, psychisches Wohlbefinden, emotionale und Verhaltensprobleme, Bildungserfolg, soziale Entwicklung sowie sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. In keinem dieser Bereiche fanden sich bedeutsame Unterschiede in Abhängigkeit von der sexuellen Orientierung der Eltern.

Gutes Aufwachsen bei gleichgeschlechtlichen Eltern

Im Hinblick auf das Elternverhalten fanden zwar einige Studien Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren. Allerdings wiesen diese Unterschiede in der Regel sogar auf eine höhere Beziehungsqualität zwischen Eltern und Kind bei gleichgeschlechtlichen Paaren hin. So zeichneten sich die Mütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften laut Studie durch ein höheres Maß an Wärme und Zuwendung gegenüber ihren Kindern aus, nutzten weniger bestrafendes Elternverhalten und hatten weniger konflikthafte Auseinandersetzungen mit den Kindern als heterosexuelle Eltern.

Wenige Erkenntnisse gibt es bislang zur Entwicklung fremdadoptierter Kinder in Lebenspartnerschaften (Adoption ohne verwandtschaftliches Verhältnis). Erste Befunde weisen jedoch sogar auf besondere Kompetenzen gleichgeschlechtlicher Adoptiveltern im Elternverhalten hin.

Darüber hinaus ergaben sich bei einer Untersuchung der Entwicklung hochbelasteter Adoptivkinder aus Pflegeverhältnissen keine Unterschiede im Entwicklungsverlauf von Verhaltensproblemen und der kognitiven Entwicklung zwischen Kindern, die bei gleich- oder gemischtgeschlechtlichen Paaren aufwuchsen.

Aktuelle Rechtslage

Am 20. Juli hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts unterzeichnet. Damit ist der Weg für die Ehe für alle frei. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden gleichgeschlechtliche Ehepartner und Ehepartnerinnen gemeinschaftlich ein Kind adoptieren können.