Corona-Konjunkturpaket Finanzielle Hilfen für gemeinnützige Organisationen und Träger

Eine Gruppe beim Wandern in der Natur
Gemeinnützige Träger ermöglichen Kindern Aufenthalte in Schullandheimen und Jugendbildungsstätten© iStock/VMJones

Die über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe sind ein wichtiger Teil der Sozial- und Bildungslandschaft in Deutschland. Viele Einrichtungen leiden unter den Einschränkungen durch die Corona-Krise und haben in dieser Zeit Umsatzeinbußen.

Das Konjunkturpaket berücksichtigt die schwierige Lage und zeigt: Gemeinnützige Organisationen und Verbände können in der Corona-Krise auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen. Sie sind maßgeblich, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der Krise beherrschbar zu halten, und sie unterstützen den Zusammenhalt der Menschen. In der Pandemie kommen sie häufig in finanzielle Bedrängnis. Bislang blieb den Einrichtungen aufgrund fehlender Rücklagen und Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt.

Eine Milliarde Euro vom Bund

Die Koalitionsbeschlüsse der Bundesregierung vom 3. Juni sehen nun insbesondere vor, die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen zu sichern. Dazu legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Darüber hinaus haben soziale Träger die Möglichkeit, Mittel aus dem Programm für Überbrückungshilfen zu erhalten.

Kredite aus KfW-Sonderprogramm

Der Bund wird die Länder bei ihren Maßnahmen unterstützen, gemeinnützige Organisationen zu stabilisieren. Er wird sofort eine Milliarde Euro als Globaldarlehen der KfW für entsprechende Programme der landeseigenen Förderinstitute (LFI) vergeben. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen zu sehr günstigen Konditionen (ein bis 1,5 Prozent per annum). Ermöglicht werden sollen auch tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Die Darlehen können bis zum 31. Dezember 2020 vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000 Euro.

Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die Länder können mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent sicherstellen.

Zuschüsse für Jugendbildungsstätten und Schullandheime

Ein Programm für Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen wird für die Monate Juni bis August für gemeinnützige Träger aufgelegt, denen mit einem Kredit noch nicht ausreichend geholfen werden kann. Dies ist eine weitere wichtige Unterstützung.

Diese Zuschüsse sollen helfen, die vielfältige Landschaft aus gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Schullandheimen oder Familienferienstätten in Deutschland zu erhalten. Mit ihrer Kombination aus preiswerter Unterkunft und Verpflegung sowie pädagogischen Programmangeboten sind sie unverzichtbarer Bestandteil der außerschulischen Bildung. 

Mit den beschlossenen Maßnahmen werden diese Einrichtungen unterstützt, damit Kinder und Jugendliche auch in Zukunft Ferienfreizeiten, Klassenfahrten und zusammen mit ihren Familien günstige Urlaube erleben und internationale Erfahrungen machen können.

Von dem Programm profitieren nun auch Inklusionsbetriebe, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Das sind Betriebe, in denen bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Auch Sozialkaufhäuser können nun Hilfen bekommen.