Corona-Pandemie Deutlich mehr Kinder erhalten den Kinderzuschlag

Ein Frau macht auf einem Spielplatz die Haare von einem Kind
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringen Einkommen© BMFSFJ

In der aktuellen Corona-Krise bricht vielen Familien und Alleinerziehenden ihr Einkommen weg. Um ihnen zu helfen, wurde der Kinderzuschlag (KiZ) vorübergehend zum "Notfall-KiZ". Die Familienleistung unterstützt Familien und Alleinerziehende, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.

Durch die Anpassung greift die Leistung in der Krise bei Einkommenseinbußen wesentlich schneller. Denn während der Corona-Zeit ist für die Bewilligung des Kinderzuschlags das Elterneinkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung entscheidend - sonst musste das Einkommen der letzten sechs Monate nachgewiesen werden. Wenn Eltern oder Alleinerziehende jetzt im Mai einen Antrag stellen, ist zum Beispiel ihr Einkommen aus dem vergangenen April relevant. Diese Regelung gilt für alle Anträge zwischen dem 1. April und dem 30. September 2020.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Ich freue mich, dass der KiZ nach der Reform durch das Starke-Familien-Gesetz und die aktuelle Anpassung zum 'Notfall-KiZ' bei vielen Kindern direkt ankommt. Kinder und vor allem Kinder in Familien mit kleinen Einkommen sind von der Krise besonders betroffen. Mit dem 'Notfall-KiZ' stärken wir nun finanziell auch die vielen Familien, die wegen der Corona-Krise kurzfristig auf diese Unterstützung angewiesen sind."

Rund 490.000 Kinder erhalten Kinderzuschlag

Die Zahl der durch den KiZ erreichten Kinder ist im April gegenüber März um rund 110.000 auf fast 490.000 Kinder gestiegen. Ein erheblicher Teil dieses starken Anstiegs geht auf den "Notfall-KiZ" zurück. Auch die Zahl der Anträge ist seit dem 1. April stark gestiegen. Allein über das Onlineportal KiZ-Digital wurden im April über 170.000 Anträge auf den Weg gebracht.

Mehr Alleinerziehende beziehen Kinderzuschlag

Der Anteil der Alleinerziehenden, die für ihre Kinder den Kinderzuschlag beziehen, lag im April bei rund 25 Prozent. Das ergab eine erste Sonderauswertung durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit nach dem Ausbau der Leistung durch das Starke-Familien-Gesetz im Jahr 2019. Es werden somit - wie mit dem Ausbau des Kinderzuschlags beabsichtigt - deutlich mehr Alleinerziehende mit der Leistung erreicht. Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2013 hatte noch ergeben, dass nur etwa 14 Prozent der Familien im Kinderzuschlag Alleinerziehenden-Haushalte sind.

Bis zu 185 Euro pro Kind und Monat

Mit dem KiZ unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien mit bis zu 185 Euro pro Kind und Monat - zusätzlich zum Kindergeld. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kita-Gebühren befreit.

Damit die Unterstützung möglichst schnell bei den Familien ankommt, gelten beim Antrag auf den "Notfall-KiZ" weitere Vereinfachungen. So wurde die Vermögensprüfung vereinfacht. Außerdem wird die Leistung für Eltern und Alleinerziehende, die den KiZ beziehen und den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, aktuell automatisch um sechs Monate verlängert. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen und keine neuen Nachweise vorlegen.

Die für die Auszahlung des Kinderzuschlags zuständige Familienkasse hat ihre interne Organisation weiter verbessert und kurzfristig ihr Personal erheblich aufgestockt, um die zahlreichen neuen Anträge besser zu bearbeiten.

Anspruch prüfen und Antrag stellen

Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern und Alleinerziehende prüfen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt.

Fällt ihre Prüfung positiv aus, können sie den Antrag online bei der Familienkasse ausfüllen.

Abgeschlossene KiZ-Anträge über KiZ-Digital

Zahl der abgeschlossenen Anträge seit Januar 2020:

  • Januar: 79.219
  • Februar: 78.029
  • März: 100.472
  • April: 172.546
  • 1. Mai bis 12. Mai: 28.465

"Abgeschlossener Antrag" bedeutet, der Antrag wurde online vollständig ausgefüllt und abgesendet. Die Antragstellenden müssen darüber hinaus einen zusammengefassten Antrag (Antragsübersicht) ausdrucken und unterschrieben an die Familienkasse senden.

Mit dem Kinderzuschlag erreichte Kinder

  • Januar: 299.168
  • Februar: 310.949
  • März: 376.109
  • April: 488.081