"Geschlecht im Recht" Fachaustausch "Geschlecht im Recht: gesetzliche Regelungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz von geschlechtlicher Vielfalt"

Ausschnitt einer grafischen Aufarbeitung der Inhalte Fachaustausches
Die Inhalte des Fachaustausches wurden mit der Methode des "Graphic Recording" zusammengetragen - hier ein Ausschnitt

Am 16. Februar hat ein Fachaustausch zum Thema "Geschlecht im Recht: gesetzliche Regelungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz von geschlechtlicher Vielfalt" im Bundesfamilienministerium stattgefunden. Dabei wurden zwei vom Bundesfamilienministerium beauftragte Rechtsgutachten vorgestellt und diskutiert

  • Das von der Humboldt Universität zu Berlin erstellte Gutachten "Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen" untersucht die Notwendigkeit, das inzwischen zu großen Teilen für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz zu reformieren beziehungsweise durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Das Gutachten evaluiert daher die Anwendung des Gesetzes in der Praxis, führt einen internationalen Rechtsvergleich durch und unterbreitet rechtliche Regelungsvorschläge.
  • Das vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) erstellte Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht: Status Quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt" evaluiert die Rechtsanwendung des im Personenstandsgesetz (§ 22 PStG) geregelten offenen Geschlechtseintrages: Kann ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstand ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen. Außerdem stellt das Gutachten im internationalen Rechtsvergleich die Frage, ob ein drittes festgelegtes Geschlecht im Personenstandsgesetz benötigt wird. Weiterhin werden Regelungsvorschläge zum Schutz und zur Anerkennung von Geschlechtervielfalt gemacht.

Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass geltendes Recht in diesen Bereichen nicht den aktuellen grund- und menschenrechtlichen Standards entspricht.

Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren Marks, sagte anlässlich des Fachaustausches: 

"Geschlechtliche Vielfalt ist eine gesellschaftliche Tatsache und eine gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe. Beide Gutachten kommen zu der Empfehlung, dass unser Recht geändert werden muss, um die geschlechtliche Vielfalt unserer Gesellschaft und das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen zu schützen. Es ist notwendig, die Freiheit der Geschlechtsidentität als Menschenrecht zu schützen, Stigmatisierungen abzubauen und starre Rollenbilder aufzubrechen."

Die Regelungsmodelle der Gutachten wurden während des Fachaustausches von Vertreter_innen aus Praxis, Wissenschaft, Recht, community-basierten Verbänden und internationalen Organisationen diskutiert.

Die Inhalte des Fachaustausches wurden mit der Methode des "Graphic Recording" zusammengetragen - eine visuelle Zusammenfassung und Strukturierung der vorgetragenen und erarbeiteten Inhalte. Die vollständige Grafik zum Fachaustausch "Geschlecht im Recht" ist hier abrufbar.

Die Präsentation der beiden Gutachten steht auch als Audiopodcast zur Verfügung: "Geschlechtervielfalt im Recht" und "Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen". Außerdem wurde die Kommentierung der Gutachten und die anschließende Podiumsdiskussion aufgenommen.

Interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen. Im September 2014 wurde unter Federführung des Bundesfamilienministeriums die interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" gebildet. Die vielfältigen Fragestellungen und Problemlagen des Feldes sollen durch den Austausch mit Fachpersonen und Interessenvertretungen beleuchtet und notwendige gesetzgeberische Lösungen diskutiert werden. Der Fachaustausch "Geschlecht im Recht" war der letzte von vier öffentlichen Fachaustauschen zum Thema Geschlecht und Geschlechtsidentität in der aktuellen Legislaturperiode.

Die Ergebnisse des Fachtages werden dokumentiert und im zweiten Quartal 2017 veröffentlicht.