Frauen vor Gewalt schützen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes beginnt

Logo des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V.
Logo des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V.© KFN e.V.

Hat das Prostituiertenschutzgesetz seine Ziele erreicht? Wie hat es sich auf die in der Prostitution tätigen Menschen ausgewirkt? Um diese Fragen zu beantworten, startet das Bundesfrauenministerium am 1. Juli die Evaluation des Gesetzes. Bei der Untersuchung soll die Perspektive der Prostituierten berücksichtigt werden.

Für die Erstellung der Evaluation hat das Bundesfrauenministerium das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) insbesondere mit der Erhebung und Auswertung der Daten beauftragt. Das KFN wurde in einem europaweiten Vergabeverfahren und einvernehmlich mit dem Deutschen Bundestag ausgewählt. Das Institut arbeitet mit wissenschaftlichen Methoden und bezieht die Anwendungspraxis in den Bundesländern mit ein, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sind.

Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz sind erstmalig in Deutschland Grundlagen geschaffen worden, um verträgliche Arbeitsbedingungen in der Prostitution zu gewährleisten. Ziel war dabei insbesondere, Menschenhandel und Zwangsprostitution einzudämmen. Außerdem ist erstmalig eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten eingeführt worden, um deren Mindeststandards und die Zuverlässigkeit des Betreibenden zu überprüfen.

Für Prostituierte führte das Gesetz eine Anmeldepflicht bei einer Behörde und gesundheitliche Beratung ein. Das soll sicherstellen, dass Prostituierte verlässliche Informationen zu ihren Rechten und zu Unterstützungsangeboten erhalten. Die Pflicht zum persönlichen Erscheinen ermöglicht Personen, die besonders vulnerabel sind, Kontakt mit Dritten außerhalb ihrer Arbeitsbereichs aufzunehmen.

Prostituiertenschutzgesetz evaluieren

Das  Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Es schreibt nach fünf Jahren eine Evaluation vor, also ab dem 1. Juli 2022. Außerdem besagt das Gesetz, dass die Evaluation bis zum 1. Juli 2025 dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist.