Reform des Elterngeldes Neue Regelungen stützen Familien in der Corona-Krise

Junge Familie in einer Wohnung am Tisch mit einem Laptop
Das Elterngeld soll während der Corona-Pandemie vorübergehend angepasst werden© iStock/Aleksandar Nakic

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Darauf hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey reagiert und einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds vorgelegt. Er wurde am 7. Mai durch den Deutschen Bundestag abschließend beraten und verabschiedet, der Bundesrat hat den Beschluss des Bundestags am 15. Mai gebilligt.

Dr. Franziska Giffey:

"Trotz Corona-Krise müssen sich Eltern und die, die es demnächst werden, keine Sorgen ums Elterngeld machen. Es ist krisenfest. Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz geben wir Eltern in systemrelevanten Berufen die Möglichkeit, die Zeit mit ihren Kindern nach der Krise nachzuholen. Wir verhindern, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war. Die Regelungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020. Damit stellen wir sicher, dass Familien beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile entstehen. Mit dem krisenfesten Elterngeld, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz unternehmen wir viel, um die wirtschaftliche Stabilität unsere Familien zu sichern."

Neue Regelungen

Das Gesetz sieht drei Regelungsbereiche vor:

  • Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate verschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.
  • Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der COVID-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der COVID-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Die Regelungen sind auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 begrenzt. Die verschobenen Elterngeldmonate müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden.

Informationen zum Elterngeld

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Väter, die ElterngeldPlus beziehen, kombinieren dies häufig mit dem Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern vier ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65 Prozent.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes: Rund 1,9 Millionen Mütter und Väter bezogen in 2019 Elterngeld, mehr als 40 Prozent der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hoch geschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie in der Zeit nach der Geburt des Kindes zu sichern.