Elterngeld attraktiv für Väter

Das Elterngeld ist für Väter attraktiver als das Ende 2006 ausgelaufene Erziehungsgeld. Nach einer ersten vorläufigen Auswertung des Statistischen Bundesamts ist die Väterbeteiligung an der Betreuung in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes doppelt so hoch wie beim Erziehungsgeld. Sieben Prozent aller gewährten Anträge im ersten Quartal 2007 fielen auf Väter. Beim Erziehungsgeld lag der Anteil der Bewilligungen für Väter im Vorjahreszeitraum mit 3,5 Prozent nur halb so hoch.

Von den Vätern, deren Anträge im ersten Quartal bewilligt wurden, nahmen 30 Prozent Elterngeld für zwölf Monate in Anspruch. Knapp die Hälfte (47 Prozent) entschied sich für zwei Monate.

Von den Müttern nahmen 86 Prozent das Elterngeld für die vollen zwölf Monate in Anspruch. Mit einem weiteren Anstieg des Anteils der Väter, die eine Auszeit für die Erziehung ihrer Kinder nehmen, ist zu rechnen. Denn Väter stellen, da sie häufiger erst im weiteren Verlauf des ersten Lebensjahres des Kindes Elterngeld beziehen wollen, eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt ihren Antrag.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten und löst das bisherige Erziehungsgeld ab. Es ist wichtiger Bestandteil der neuen nachhaltigen Familienpolitik, die auf die Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur, eine familienbewusste Arbeitswelt und finanzielle Stärkung von Familien ausgerichtet ist. Das Elterngeld gleicht erstmals den Einkommensverlust von Müttern und Vätern aus, die eine Zeit lang vom Beruf eine Auszeit nehmen und sich um ihr Kind kümmern möchten.

Die neue Leistung ist eine wichtige Säule moderner und nachhaltiger Familienpolitik

Eine moderne und nachhaltige Familienpolitik besteht aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien. Sie berücksichtigt die geänderten Lebensumstände von Familien heute und stärkt ihre wirtschaftliche Selbständigkeit. Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.

Umfang und Dauer des Elterngeldes

Das Elterngeld fängt einen Einkommensverlust nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Das Elterngeld trägt der Vielfalt der Lebenssituationen von Familien Rechnung

Die Lebenssituationen von Familien sind sehr unterschiedlich. Das Elterngeld trägt dieser Vielfalt Rechnung. So können neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes wird die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils. Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um einen Zuschlag in Höhe des Mindestbetrags.

Mit diesen und weiteren Regelungen ist eine zielgerechte und wirksame Unterstützung aller Familien möglich, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen wollen. Dazu stellt die Bundesregierung jährlich rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind rund 1 Milliarde Euro mehr als für das bisherige Erziehungsgeld.

Antragstellung und Fristen

Das Elterngeld muss schriftlich bei den für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.