CEDAW-Anhörung Elke Ferner präsentiert gleichstellungspolitische Bilanz bei den Vereinten Nationen

Elke Ferner spricht vor den Vereinten Nationen
Elke Ferner präsentiert den Staatenbericht vor den Vereinten Nationen © BMFSFJ

CEDAW ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) und gilt als wichtigstes internationales Abkommen für die Rechte der Frau. In ihrer Eröffnungsrede vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf betonte Elke Ferner am 20. Februar:

"Die Umsetzung tatsächlicher Gleichstellung nach den Vorgaben der CEDAW-Konvention von 1979 hat für die Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert. Dies umso mehr in welt- und europapolitisch herausfordernden Zeiten, in denen verbriefte Menschenrechte Gefahr laufen, in Frage gestellt zu werden."

Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Deutschland seit Ende des letzten Berichtszeitraums über gleichstellungspolitische Maßnahmen zwischen 2007 und 2014 zog Elke Ferner eine positive Bilanz:

"Auch wenn in keinem Land der Welt die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern de facto erreicht ist, haben wir in dieser Legislaturperiode doch viele Fortschritte gemacht. Angefangen bei der Reform des Sexualstrafrechts über den Gewaltschutz im Bereich Menschenhandel bis hin zum gesetzlichen Mindestlohn, von dem beispielsweise überproportional Frauen profitieren."

Mehr Gleichstellung durch mehr Partnerschaftlichkeit

Elke Ferner betonte während der Anhörung, dass die Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern deutlich verbessert wurden. Mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen wurde der Frauenanteil in Spitzenpositionen erhöht und ein Kulturwandel in den Unternehmen eingeleitet. Die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde durch das ElterngeldPlus, das Familienpflegezeitgesetz oder den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur verbessert. Auch auf dem Arbeitsmarkt wurden die Verwirklichungschancen von Frauen deutlich erhöht. Der Mindestlohn kommt vor allem Frauen zugute.

Das Entgelttransparenzgesetz wird Frauen den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher und gleichwertiger Arbeit ermöglichen und die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern verringern. Auch das vom Bundesarbeitsministerium geplante Rückkehrrecht auf die Arbeitszeit vor einer Elternzeit (befristete Teilzeit) soll dafür sorgen, Frauen den Weg aus der sogenannten Teilzeitfalle und hin zu mehr existenzsicherndem Einkommen zu ebnen.

Die fünfstündige CEDAW-Anhörung wird am 21. Februar von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr im Livestream der Vereinten Nationen übertragen und ist danach auch weiterhin dort abrufbar.
Alle Dokumente zum Staatenberichtsverfahren einschließlich der Parallelberichte der Zivilgesellschaft stehen ebenfalls auf den Seiten der Vereinten Nationen zur Verfügung.

Das CEDAW-Staatenberichtsverfahren

Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht der Bundesregierung wurde im Juni 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet und betrachtet den Berichtszeitraum zwischen 2007 und 2014. Der Staatenbericht erläutert, welche Maßnahmen Deutschland in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen hat. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt mit dem Bericht ihre Verpflichtung aus Artikel 18 des Frauenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, regelmäßig über die Umsetzung von Gleichstellung zu berichten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und inzwischen von 189 der 193 VN-Mitgliedstaaten bestätigt. Deutschland hat das Übereinkommen 1985 ratifiziert.