Elke Ferner: Die generalistische Pflegeausbildung ist notwendig

Elke Ferner spricht vor dem Bundestag zum Pflegeberufsgesetz
Elke Ferner spricht vor dem Bundestag zum Pflegeberufsgesetz© Bildnachweis: Bundestag.de

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeberufsgesetz hat der Deutsche Bundestag am 18. März in erster Lesung beraten. Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, betonte in ihrer Rede vor den Abgeordneten die Notwendigkeit einer Reform der Pflegeberufe.

"Wir sind mitten im demografischen Wandel, die Zahl der älteren, pflegebedürftigen Menschen steigt. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir eine generalistische Pflegeausbildung brauchen. Sie bietet vielfältigere Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und wird dabei helfen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Dieses Gesetz macht die Pflegeausbildung attraktiv und trägt damit dazu bei, soziale Berufe aufzuwerten", sagte Elke Ferner.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Altenpflege-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und zu einer neuen, generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss zusammengeführt werden. Dadurch werden die Grundlagen für ein einheitliches Berufsbild geschaffen, das den stetig wachsenden Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht.

Übergreifende Qualifikation zur Pflege

Infografik Zukunftsberuf Pflege
Infografik Zukunftsberuf Pflege© Bildnachweis: BMFSFJ

Der Beruf Pflege muss zukunftsfähig gemacht werden, denn immer mehr fachübergreifende Kompetenzen sind gefragt: Während Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen immer mehr medizinische Behandlungen erbringen müssen, steigt in den medizinischen Einrichtungen der Anteil Pflegebedürftiger, wie beispielsweise demenzkranker Menschen, immer mehr an. Eine übergreifende Qualifikation zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich.

Mit dem geplanten Pflegeberufsgesetz wird diesen Anforderungen Rechnung getragen: Die Qualität der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen über Altersgrenzen hinweg wird gesteigert und die Attraktivität des Pflegeberufs erhöht.

Dabei wird auch besonderer Wert auf die Kostenfreiheit für die Auszubildenden gelegt. Ferner: "Die Schulgeldfreiheit macht den Pflegeberuf attraktiver und ist gleichzeitig ein Schritt in Richtung mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Die Arbeit von Pflegekräften, ob in der Krankenpflege, der Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege, verdient eine anständige Bezahlung, aber zugleich auch die Wertschätzung, die sich nicht unmittelbar auf dem Gehaltskonto niederschlägt: Respekt."

Gemeinsame Ausbildungsinhalte mit anschließender Schwerpunktsetzung

Die gemeinsamen Ausbildungsinhalte werden künftig allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt. Anschließend folgt eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Der größte Teil der Ausbildung findet in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang ist für 2018 geplant. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen.

Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt

Der Gesetzentwurf des Pflegeberufsgesetzes enthält - wie in den Gesetzen zur Regelung der Ausbildungen in den Gesundheitsberufen üblich - eine Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. In ihr werden weitere Anforderungen an die künftige Pflegeausbildung geregelt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit haben die Eckpunkte dieser Verordnung bereits vorgelegt. Auf Basis der Eckpunkte wird die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nun erarbeitet.