E-Zigaretten und E-Shishas: Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Jugendliche zeigen an der Kasse ihren Ausweis vor
Die Abgabe von elektronischen Zigaretten und Shishas an Kinder und Jugendliche soll in Zukunft verboten werden© Bildnachweis: Bernd Lammel

Der Bundestag hat am 28. Januar in 2./3. Lesung das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas beschlossen. Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, sprach vor dem Bundestag über die Konsumgefahren.

Kinder und Jugendliche besser schützen

"Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos und senken zudem die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", so die Parlamentarische Staatssekretärin.

Mit dem Gesetz werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem soll damit sichergestellt werden, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Versandhandel gelten.

"Es ist jugendpolitisch der richtige Weg und noch dazu notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden. Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche schließen wir eine Regelungslücke", so Caren Marks weiter.

Elektronisches Rauchen im Trend

E-Zigaretten und E-Shishas liegen bei vielen Kindern und Jugendlichen im Trend. So hat nach einer aktuellen Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der zwölf- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette. 11,3 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv.

Schäden für die Gesundheit

Harmlos sind E-Zigaretten und E-Shishas für Kinder und Jugendliche jedoch nicht. Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin, wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen, seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums auch die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E- Zigaretten für Kinder und Jugendliche belegt.