Drittes Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz tritt am 1. August in Kraft

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Mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz werden die Conterganrenten deutlich erhöht. Das Gesetz sieht rückwirkend zum 1. Januar 2013 eine Erhöhung der monatlichen Conterganrente von derzeit maximal 1.155 Euro auf maximal 6.912 Euro vor. Diese Versechsfachung der bisherigen Höchstrenten bedeutet für die contergangeschädigten Menschen einen Meilenstein für eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung. Hierfür werden zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 90 Millionen Euro jährlich bereitgestellt.

Darüber hinaus stehen ab dem 1. August jährlich weitere 30 Millionen Euro für spezifische Bedarfe der Betroffenen im Einzelfall bereit. Auf Antrag kann damit künftig konkrete individuelle Unterstützung gewährt werden.

Um Doppelleistungen zu vermeiden, regelt das Gesetz eine Anrechnung von Leistungen für thalidomidgeschädigte Menschen durch ausländische Staaten. Zudem gehen Unterhaltsansprüche contergangeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige im Bedarfsfall nicht auf den Träger der Sozialhilfe über. Auch das Einkommen und Vermögen der nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner der Betroffenen bleiben bei Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch außer Betracht.

Das Gesetz wurde am 29. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. August in Kraft.

Leistungen für die Betroffenen

Contergangeschädigte Menschen erhalten von der Conterganstiftung für behinderte Menschen eine einmalige Kapitalentschädigung und bekommen eine monatliche, steuerfreie Conterganrente sowie seit 2009 jährliche Sonderzahlungen. Darüber hinaus werden ab 1. August 2013 Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe der Betroffenen im Einzelfall gewährt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1976 hat der Gesetzgeber darüber zu wachen, dass die Leistungen der Stiftung an die contergangeschädigten Menschen auch in Zukunft der vom Staat übernommenen Verantwortung gerecht werden. Daher wurden die Conterganrenten seit 1972 vierzehn Mal erhöht, zuletzt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in der Spitze versechsfacht.

Die Conterganrenten werden auch in Zukunft automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst werden. Seit Mai 1997 werden die Renten vollständig aus dem Bundeshaushalt gezahlt, da die hierfür vorgesehenen Stiftungsmittel aufgebraucht sind.