Dr. Ralf Kleindiek über Schutz und Integration geflüchteter Mädchen und Frauen

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek bei der Diskussion von TERRE DES FEMMES
Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek bei der Diskussion von TERRE DES FEMMES© Bildnachweis: Marina Fischer

Geflüchtete Mädchen und Frauen sind besonders schutzbedürftig. Wie ihre Rechte gewahrt und sie vor Übergriffen geschützt werden und wie ihre Integration gelingen kann, darüber hat Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, am 27. Mai auf Einladung der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert.

Bereits zu Beginn der Woche hatte das Bundeskabinett während seiner Klausurtagung die "Meseberger Erklärung" verabschiedet: Darin wurde unter anderem beschlossen, dass Bund und Länder gemeinsam zeitnah prüfen, inwieweit eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist, um den Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten.

Bundesgesetzliche Regelung für Schutzkonzept

"Überall dort, wo Kinder, Jugendliche und Frauen sich aufhalten, müssen besondere Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt ergriffen werden. Wir brauchen deswegen eine bundesgesetzliche Regelung, die dafür sorgt, dass alle Flüchtlingsunterkünfte über ein Schutzkonzept verfügen", betonte Dr. Ralf Kleindiek in Hinblick auf die zunehmenden Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften.

Er begrüßte zudem die Meseberger Erklärung: "Kinder und Frauen in den Flüchtlingsunterkünften vor Gewalt, Missbrauch und Vergewaltigung zu schützen – dafür stehen Bund und Länder gemeinsam in der Verantwortung", so Kleindiek.

Bereits jetzt hat die Bundesregierung wichtige Schritte für den besseren Schutz von geflüchteten Kindern und Frauen unternommen:

  • Wer in Flüchtlingsunterkünften Kinder und Jugendliche betreut, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit sollen Personen, die durch Gewalt- oder Sexualdelikte aufgefallen sind, von einer hauptamtlichen oder regelmäßig ehrenamtlichen Tätigkeit in Flüchtlingsunterkünften ausgeschlossen werden.
  • Mit einem KfW-Programm für Investitionskredite von bis zu 200 Millionen Euro unterstützt das Bundesfamilienministerium bauliche Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen beziehungsweise sicheren Unterbringung von Frauen und Kindern sowie sonstigen besonders schutzbedürftigen Personengruppen.
  • Eine von Bundesfamilienministerium und UNICEF ins Leben gerufene Initiative unterstützt mit Schutzkonzepten und anderen Informations- und Hilfsangeboten in Flüchtlingsunterkünften. So werden unter anderem in bundesweit 25 Einrichtungen seit April Koordinierungsstellen eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, für ihre Einrichtung Schutzkonzepte umzusetzen und für weitere Einrichtungen als Konsultationsstelle zur Verfügung zu stehen. Das Bundesfamilienministerium fördert im Jahr 2016 jede Funktionsstelle mit 40.000 Euro.
  • Die Angebote der Folteropferzentren zur Traumabewältigung mit einem Fokus auf Gewalt gegen Frauen wurden gestärkt.

An der Podiumsdiskussion nahmen neben Dr. Ralf Kleindiek die Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Barbara Schaeffer-Hegel, der Vorsitzende des Vereins Aufbruch Neukölln, Kazim Erdo?an, die Sozialarbeiterin und Aktivistin Fadhumo Musa sowie Dr. Necla Kelek, Vorstandsfrau von TERRE DES FEMMES, teil.

TERRE DES FEMMES

Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES setzt sich seit ihrer Gründung 1981 für die Menschenrechte ein und unterstützt Frauen und Mädchen durch internationale Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Aktionen, persönliche Beratung und Förderung von einzelnen Projekten im Ausland.